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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben
§ 1 - Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 (EnPflEURBeihAnwV k.a.Abk.)
V. v. 12.04.2007 BGBl. I S. 533 (Nr. 14); aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 21.04.2007; FNA: 7847-11-4-106 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 21.04.2007; FNA: 7847-11-4-106 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbeginn
Kapitel 8 Abschnitt 7 der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 der Kommission vom 29. Oktober 2004 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates hinsichtlich der Stützungsregelungen nach Titel IV und IVa der Verordnung und der Verwendung von Stilllegungsflächen für die Erzeugung von Rohstoffen (ABl. EU Nr. L 345 S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 270/2007 der Kommission vom 13. März 2007 (ABl. EU Nr. L 75 S. 8) geänderten Fassung ist vom 1. Januar 2008 an anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 V. v. 9. Oktober 2007 BGBl. I S. 2338 m.W.v. 16. Oktober 2007
Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.10.2007 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 09.10.2007 BGBl. I S. 2338 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EnPflEURBeihAnwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnPflEURBeihAnwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
V. v. 09.10.2007 BGBl. I S. 2338
Artikel 1 EnPflEURBeihAnwVÄndV
... 2007 vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 533) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter ist vorbehaltlich einer späteren bundesrechtlichen Regelung ...
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