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Änderung § 2 Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 16.10.2007

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.10.2007 geltenden Fassung
§ 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 16.10.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 09.10.2007 BGBl. I S. 2338
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 20. Oktober 2007 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.