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§ 8 - Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
neugefasst durch B. v. 17.07.2013 BGBl. I S. 2538; zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 05.05.2007; FNA: 753-12 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 05.05.2007; FNA: 753-12 Wasserwirtschaft
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§ 8 Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe
(1) Wasch- und Reinigungsmittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie entsprechend Artikel 11 Abs. 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in deutscher Sprache gekennzeichnet sind. Die Vorschriften der §§ 13 und 14 des Chemikaliengesetzes über die Kennzeichnung bleiben unberührt.
(2) Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 und 3 haben nach Maßgabe von Anhang VII Abschnitt D der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 spätestens ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Wasch- und Reinigungsmittel ein Verzeichnis der Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon G. v. 2. November 2011 BGBl. I S. 2162 m.W.v. 9. November 2011
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Frühere Fassungen von § 8 WRMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.11.2011 | Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 02.11.2011 BGBl. I S. 2162 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 WRMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 WRMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WRMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 WRMG Bußgeldvorschriften (vom 11.07.2013)
... § 5 Abs. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 2 oder entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 ein Wasch- und Reinigungsmittel oder ein Tensid in den Verkehr bringt, 2. ... Wasch- und Reinigungsmittel oder ein Tensid in den Verkehr bringt, 2. entgegen § 8 Abs. 2 ein Verzeichnis der Inhaltsstoffe nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 2 ChemGuaLiAnpG Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes
... durch die Wörter „in der Europäischen Union" ersetzt. 3. In § 8 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 13 bis 15" durch die Angabe ...
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