§ 8 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft (BestattAusbV k.a.Abk.)

V. v. 07.05.2007 BGBl. I S. 673, 957 (Nr. 19)
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-33 Berufliche Bildung
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§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2007 BestEntwErprobV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Bestattungsfachkraft vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1264) außer Kraft.

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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BestattAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BestattAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BestattAusbV Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
... die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, die Vorschriften der in § 8 Satz 2 genannten Verordnung weiter anzuwenden.  ...


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