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§ 8 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft (BestattAusbV
k.a.Abk.
)
V. v. 07.05.2007
BGBl. I S. 673
, 957 (
Nr. 19
)
Geltung ab 01.08.2007; FNA: 806-22-1-33
Berufliche Bildung
1 Änderung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
§ 7
←
→
Anlage
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 8 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 1. August 2007
BestEntwErprobV
Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Bestattungsfachkraft
vom
3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1264
) außer Kraft.
§ 7
←
→
Anlage
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Zitierungen von
§ 8 Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BestattAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BestattAusbV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 7 BestattAusbV Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
... die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, die Vorschriften der in §
8
Satz 2 genannten Verordnung weiter anzuwenden. ...
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