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Zitierungen von § 7 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SchadStProtAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchadStProtAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 SchadStProtAG Übergangsvorschrift (vom 15.12.2020)
... Bußgeldvorschriften nach § 7 gelten ab dem Berichtsjahr ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Artikel 1 SchadStProtAGÄndG Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
... diese Informationen der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen soll." 5. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Bußgeldvorschriften (1) ... machen soll." 5. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EG) ... § 9 Übergangsvorschrift Die Bußgeldvorschriften nach § 7 gelten ab dem Berichtsjahr ...
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