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Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (1. BEGebVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Juli 2007.

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