Änderung Anlage 9 ViehVerkV vom 24.08.2007

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Anlage 9 ViehVerkV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.08.2007 geltenden Fassung
Anlage 9 ViehVerkV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.08.2007 geltenden Fassung
durch Berichtigung B. v. 02.08.2007 BGBl. I S. 1967
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Anzeige unveränderter Textabschnitte u. U. gekürzt - Klick für Vollansicht)

Anlage 9 (zu § 34 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen


(Abbildungen und Erläuterungen siehe BGBl. I 2007 S. 1299f)



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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