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Zitierungen von § 25 ViehVerkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ViehVerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 ViehVerkV Viehhandels- und Transportkontrollbücher
... über die Tiergesundheit, enthält. Die Eintragungen sind abweichend von § 25 Abs. 2 vor Beginn des Transportes vorzunehmen. Satz 1 gilt nicht für Transporte, auf denen ...
§ 32 ViehVerkV Bestandsregister
... Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, gilt § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 entsprechend. (3) Für die Dauer der Aufbewahrung des ... zu dessen Vorlage nach Artikel 7 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 gilt § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 entsprechend. ...
§ 37 ViehVerkV Bestandsregister (vom 01.05.2008)
... (EG) Nr. 21/2004 enthalten sowie dem Muster der Anlage 11 entsprechen. (2) § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. ...
§ 42 ViehVerkV Bestandsregister
... 7 des Bestandsregisters nach Anlage 12 auf diese Unterlagen verwiesen wird. (2) § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. ...
§ 45 ViehVerkV Tierhaltung in besonderen Fällen
... Abgangs Name und Anschrift des Erwerbers und das Datum des Abgangs anzugeben. § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. (2) Für nach dieser ...
§ 46 ViehVerkV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... genanntes Buch nicht mitführt, 19. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 20. entgegen § 25 Absatz 3 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 37 Absatz 2 oder § 42 Absatz 2, ein dort genanntes Buch oder ...
Anlage 3 ViehVerkV (zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher (vom 23.06.2009)
Zitat in folgenden Normen
Einhufer-Blutarmut-Verordnung
V. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1326; zuletzt geändert durch Artikel 8a V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
§ 3a EinhBlutArmV Veranstaltungen mit Einhufern (vom 10.04.2020)
... (2) Für die Führung des Registers nach Absatz 1 Satz 1 gilt § 25 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 der Viehverkehrsverordnung entsprechend. Für die Aufbewahrung des Registers nach Absatz 1 Satz 1 gilt § ... entsprechend. Für die Aufbewahrung des Registers nach Absatz 1 Satz 1 gilt § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung ...
Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
neugefasst durch B. v. 02.04.2014 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 134 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 7 SchHaltHygV Tierärztliche Bestandsbetreuung (vom 05.04.2017)
... oder in eine sonstige Bestandsdokumentation, die entsprechend § 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung aufzubewahren ist, 1. das Datum der tierärztlichen Untersuchung mit dem Ergebnis, ...
§ 9 SchHaltHygV Zusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe (vom 01.01.2015)
... 7. aufgezogene Ferkel je Wurf bis zum Absetzen zu dokumentieren. § 25 Absatz 3 der Viehverkehrsverordnung gilt entsprechend. (2) Steigt innerhalb eines ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Artikel 8a ViehVerkVuaÄndV Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung
... 1 vorzulegen. (2) Für die Führung des Registers nach Absatz 1 Satz 1 gilt § 25 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 der Viehverkehrsverordnung entsprechend. Für die Aufbewahrung des Registers nach Absatz 1 Satz 1 gilt § 25 Absatz 3 ... entsprechend. Für die Aufbewahrung des Registers nach Absatz 1 Satz 1 gilt § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung entsprechend." 2. Nach § 13 Nummer 3 wird folgende Nummer 3a ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 28 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Viehverkehrsverordnung
... „nach § 25 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt. 2. § 25 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ... Buch nicht mitführt, 19. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 20. entgegen § 25 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 37 Absatz 2 oder § 42 Absatz 2, ein dort ...
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