§ 42 ViehVerkV Bestandsregister ... Der Tierhalter hat über seinen Schweinebestand ein Register nach dem Muster der Anlage 12 zu führen. In das Bestandsregister sind die im Bestand vorhandenen Tiere sowie die Zu- und ... Pflicht zur Eintragung der Angaben in die Spalten 3, 4b und 5b des Bestandsregisters nach Anlage 12 wird auch dadurch erfüllt, dass 1. die erforderlichen Angaben aus anderen ... Reihenfolge beigefügt sind und 3. in Spalte 7 des Bestandsregisters nach Anlage 12 auf diese Unterlagen verwiesen wird. (2) § 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 ...