interne Verweise§ 19 BörsG Zulassung zur Börse (vom 26.06.2021) ... mit der Zahlung der nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 festgesetzten Gebühren oder der nach § 22 Absatz 2 auferlegten Ordnungsgelder angeordnet werden. Ferner kann die Geschäftsführung ...
§ 50a BörsG Bekanntmachung von Maßnahmen (vom 30.12.2024) ... Geschäftsführung kann Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen nach § 22 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 42 Absatz 2 Satz 1 gegen Handelsteilnehmer und Emittenten auf der Internetseite der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 2 FISG Änderung des Börsengesetzes ... einer dem Satz 1 entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen." 2. Nach § 22 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Der Sanktionsausschuss teilt seine ... Die Geschäftsführung kann Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen nach § 22 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 42 Absatz 2 Satz 1 gegen Handelsteilnehmer und Emittenten auf der Internetseite der ...
Hochfrequenzhandelsgesetz
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1162
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 8 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Börsengesetzes ... für Aufträge von mittelbaren Handelsteilnehmern". d) Nach der Angabe zu § 22 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 22a Synchronisierung von im ... 8 Satz 2 werden nach dem Wort „Gebühren" die Wörter „oder der nach § 22 Absatz 2 auferlegten Ordnungsgelder" eingefügt. 17. Nach § 19 wird folgender ... wird auf Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 verwiesen." 19. § 22 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Sanktionsausschuss kann einen Handelsteilnehmer ... Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr." 20. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Synchronisierung von im ...
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