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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MichstAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MichstAusbGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1385
Artikel 1 1. MichstAusbGlVÄndV
... vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1483) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt. 2. In ...
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