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Änderung Anlage 4 EnEV vom 01.10.2009
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 4 EnEV, alle Änderungen durch Artikel 1 EnEVÄndV am 1. Oktober 2009 und Änderungshistorie der EnEVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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Anlage 4 EnEV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2009 geltenden Fassung | Anlage 4 EnEV n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 4 (zu § 6) Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel | |
(Text alte Fassung) (BGBl. I 2007, S. 1549) | (Text neue Fassung) |
1 Anforderungen an außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen. Tabelle 1 Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern | |
Zeile | Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes | Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12 207-1 : 2000-06 | 1 | bis zu 2 | 2 | 2 | mehr als 2 | 3 | 2 Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden - ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und | Zeile | Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes | Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12 207-1: 2000-06 1 | bis zu 2 | 2 2 | mehr als 2 | 3 2 Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes Wird bei Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 3 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829: 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden - ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 und |
- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten. |
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