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Artikel 2 - Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (19. PStGAVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juli 2007.

 
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