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Änderung Anlage 6 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2013
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Anlage 6 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung | Anlage 6 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 292 |
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(Text alte Fassung) Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Systeminformatiker/zur Systeminformatikerin | (Text neue Fassung)Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik |
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | 1 | 2 | 3 | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung ana- lysieren b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirken c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktu- eller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet rele- vanten Technologien auswählen und disponieren d) technische Schnittstellen klären e) Komponenten nach Vorgaben auswählen f) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen | 13 | Erstellen von Software (§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählen b) Softwarekomponenten anpassen c) Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstel- len d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwenden e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestalten f) Sicherheitseinrichtungen implementieren | 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekom- ponenten analysieren, Lösungen entwickeln e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme analysieren und Lösungen entwickeln f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfen g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbe- triebssysteme installieren und konfigurieren h) Nutzerprogramme einbinden i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren | 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegen b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adap- tieren, Testdaten generieren und dokumentieren d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeld- bedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzen e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten f) Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit den relevanten Betriebsparametern testen g) physikalische Größen messen, Messwerte dokumentieren h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfun- gen durchführen i) Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Syste- men durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in englischer Sprache dokumentieren | 16 | Technischer Service und Systemoptimierung (§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegen- nehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vor- schläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbesei- tigung durchführen b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und warten c) Netzwerke administrieren d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch aus- werten e) Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sach- verhalte adressatengerecht kommunizieren f) Produkteinweisungen planen und durchführen | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technolo- gische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterla- gen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf- tragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter- lagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi- cherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter- minen verfolgen f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku- mentieren g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech- nungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge- ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis- tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits- ergebnisse und -durchführung bewerten k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen | Teil B: Zeitliche Gliederung | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten | 1 | 2 | 3 | 4 | Abschnitt 1 | 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 23 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden- den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 23 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des ausbildenden Betriebes be- schreiben | 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 23 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver- meidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschrei- ben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er- greifen | 4 | Umweltschutz (§ 23 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | Abschnitt 2 | 1. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 1 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie- ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh- ren, Informationen bewerten b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar- beitsablauf feststellen und auswählen, terminge- recht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und berech- nen | Zeitrahmen 2 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorga- ben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys- teme auswählen und montieren e) Leitungen installieren | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen | | | d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | | Zeitrahmen 3 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | d) technische Schnittstellen klären e) Komponenten nach Vorgaben auswählen f) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar- beiten erstellen | Zeitrahmen 4 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren | 4 bis 2 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten | 10 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ Nr. 1 Abs. 23 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen | 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | Zeitrahmen 5 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei- tern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen | | | e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei- len | 1 bis 2 | 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten | Zeitrahmen 6 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan- dardsoftware anwenden | 4 bis 5 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | c) Störungsmeldungen aufnehmen | 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsproto- kolle prüfen g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigu- rieren | 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni- sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose- software einsetzen g) physikalische Größen messen, Messwerte doku- mentieren h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifi- sche Prüfungen durchführen | | | i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu- che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen | | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | Zeitrahmen 7 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli- chen Möglichkeiten abstimmen j) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva- rianten anbieten | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück- sichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren | 13 | Erstellen von Software (§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | b) Softwarekomponenten anpassen d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwenden e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge ge- stalten f) Sicherheitseinrichtungen implementieren | 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten analysieren, Lösungen ent- wickeln | 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften fest- legen c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh- len und adaptieren, Testdaten generieren und do- kumentieren j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen | Zeitrahmen 8 | 13 | Erstellen von Software (§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoft- ware auswählen c) Programme entwickeln und Programmdokumenta- tionen erstellen | 2 bis 4 | 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh- len und adaptieren, Testdaten generieren und do- kumentieren | | 3. und 4. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 9 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen h) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser- gebnisse schriftlich fixieren j) Konflikte im Team lösen | 4 bis 5 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen f) Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden l) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva- rianten aufzeigen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Spra- che, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lö- sungen unter Anwendung von einschlägigen De- sign-Methoden mitwirken c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück- sichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren | 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerpro- gramme installieren und konfigurieren e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibili- tätsprobleme analysieren und Lösungen entwi- ckeln i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren | 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften fest- legen b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni- sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose- software einsetzen | | | f) Systemtests durchführen, Komponenten im Ge- samtsystem mit den relevanten Betriebsparame- tern testen i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu- che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Test- läufe auch in englischer Sprache dokumentieren | | Zeitrahmen 10 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | 2 bis 3 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an- wenden m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern- techniken anwenden | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre- geln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren | 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | h) Nutzerprogramme einbinden | 16 | Technischer Service und Systemoptimierung (§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbank- gestützten Test- und Diagnosesystemen optimie- ren, entstören und warten c) Netzwerke administrieren d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch auswerten e) Kundenberatungen durchführen, komplexe techni- sche Sachverhalte adressatengerecht kommuni- zieren f) Produkteinweisungen planen und durchführen | Zeitrahmen 11 | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be- rücksichtigen | | | | c) Ausgangszustand analysieren, technische und or- ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga- ben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach- gelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunter- lagen erstellen e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si- cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ur- sachen von Fehlern und Qualitätsmängeln syste- matisch suchen, beseitigen und dokumentieren g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab- rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku- lation durchführen h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach- auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun- gen, auch in Englisch, zusammenstellen und mo- difizieren j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be- werten k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits- bereich beitragen | 10 bis 12 | | Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 | 2 | 3 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Sprache, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung ana- lysieren b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lösungen unter Anwendung von einschlägigen Design-Methoden mitwirken c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berücksichtigung aktu- eller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet rele- vanten Technologien auswählen und disponieren d) technische Schnittstellen klären e) Komponenten nach Vorgaben auswählen f) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen 13 | Erstellen von Software (§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoftware auswählen b) Softwarekomponenten anpassen c) Programme entwickeln und Programmdokumentationen erstel- len d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwenden e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge gestalten f) Sicherheitseinrichtungen implementieren 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekom- ponenten analysieren, Lösungen entwickeln e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibilitätsprobleme analysieren und Lösungen entwickeln f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsprotokolle prüfen g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbe- triebssysteme installieren und konfigurieren h) Nutzerprogramme einbinden i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften festlegen b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswählen und adap- tieren, Testdaten generieren und dokumentieren d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, technische Umfeld- bedingungen simulieren, Diagnosesoftware einsetzen e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten f) Systemtests durchführen, Komponenten im Gesamtsystem mit den relevanten Betriebsparametern testen g) physikalische Größen messen, Messwerte dokumentieren h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfun- gen durchführen i) Störungen analysieren, systematische Fehlersuche in Syste- men durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe auch in englischer Sprache dokumentieren 16 | Technischer Service und Systemoptimierung (§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegen- nehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vor- schläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbesei- tigung durchführen b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbankgestützten Test- und Diagnosesystemen optimieren, entstören und warten c) Netzwerke administrieren d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch aus- werten e) Kundenberatungen durchführen, komplexe technische Sach- verhalte adressatengerecht kommunizieren f) Produkteinweisungen planen und durchführen 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technolo- gische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterla- gen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf- tragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter- lagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi- cherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter- minen verfolgen f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku- mentieren g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech- nungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge- ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis- tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits- ergebnisse und -durchführung bewerten k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen Teil B: Zeitliche Gliederung Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten 1 | 2 | 3 | 4 Abschnitt 1 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 23 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden- den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 23 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des ausbildenden Betriebes be- schreiben 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 23 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver- meidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschrei- ben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er- greifen 4 | Umweltschutz (§ 23 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Abschnitt 2 1. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 1 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie- ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh- ren, Informationen bewerten b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar- beitsablauf feststellen und auswählen, terminge- recht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und berech- nen Zeitrahmen 2 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden | 2 bis 4 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorga- ben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys- teme auswählen und montieren e) Leitungen installieren 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen | | d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | Zeitrahmen 3 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | d) technische Schnittstellen klären e) Komponenten nach Vorgaben auswählen f) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar- beiten erstellen Zeitrahmen 4 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren | 4 bis 2 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten 10 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ Nr. 1 Abs. 23 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr Zeitrahmen 5 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 23 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei- tern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen | | e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei- len | 1 bis 2 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | e) Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten Zeitrahmen 6 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan- dardsoftware anwenden | 4 bis 5 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 23 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | c) Störungsmeldungen aufnehmen 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | a) Hardwarekomponenten installieren und prüfen f) Schnittstellen parametrieren, Übertragungsproto- kolle prüfen g) aktive und passive Netzwerkkomponenten sowie Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigu- rieren 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni- sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose- software einsetzen g) physikalische Größen messen, Messwerte doku- mentieren h) Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifi- sche Prüfungen durchführen | | i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu- che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr Zeitrahmen 7 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | 2 bis 4 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli- chen Möglichkeiten abstimmen j) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva- rianten anbieten 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück- sichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren 13 | Erstellen von Software (§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | b) Softwarekomponenten anpassen d) Softwarekomponenten für Schnittstellen erstellen, anpassen und anwenden e) Bedienungsoberflächen und Benutzerdialoge ge- stalten f) Sicherheitseinrichtungen implementieren 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | c) Hard- und Softwarekomponenten einstellen und anpassen d) Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten analysieren, Lösungen ent- wickeln 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften fest- legen c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh- len und adaptieren, Testdaten generieren und do- kumentieren j) Fehler durch Softwareanpassung und Tausch von Hard- und Softwarekomponenten beseitigen Zeitrahmen 8 13 | Erstellen von Software (§ 23 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwicklungsumgebung und Entwicklungssoft- ware auswählen c) Programme entwickeln und Programmdokumenta- tionen erstellen | 2 bis 4 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | c) Softwaretests durchführen, Testsoftware auswäh- len und adaptieren, Testdaten generieren und do- kumentieren | 3. und 4. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 9 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen h) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser- gebnisse schriftlich fixieren j) Konflikte im Team lösen | 4 bis 5 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen f) Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden l) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva- rianten aufzeigen 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 23 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen, auch in englischer Spra- che, hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren b) bei der Konzipierung von Hard- und Software-Lö- sungen unter Anwendung von einschlägigen De- sign-Methoden mitwirken c) Hard- und Softwarekomponenten unter Berück- sichtigung aktueller technischer Entwicklungen der für das Einsatzgebiet relevanten Technologien auswählen und disponieren 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | b) Systemsoftware sowie Hilfs- und Steuerpro- gramme installieren und konfigurieren e) Programme in Systeme einbinden, Kompatibili- tätsprobleme analysieren und Lösungen entwi- ckeln i) Teilsysteme in Gesamtsysteme integrieren 15 | Durchführen von Systemtests (§ 23 Abs. 1 Nr. 15) | a) Prüfkonzept und -vorgang unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Vorschriften fest- legen b) Test- und Prüfgeräte auswählen und verbinden d) Prüfsysteme aufbauen und konfigurieren, techni- sche Umfeldbedingungen simulieren, Diagnose- software einsetzen | | f) Systemtests durchführen, Komponenten im Ge- samtsystem mit den relevanten Betriebsparame- tern testen i) Störungen analysieren, systematische Fehlersu- che in Systemen durchführen, auf Fehlerursachen in Systemen schließen k) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Test- läufe auch in englischer Sprache dokumentieren | Zeitrahmen 10 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 23 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | 2 bis 3 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 23 Abs. 1 Nr. 6) | k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an- wenden m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern- techniken anwenden 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre- geln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren 14 | Integrieren und Konfigurieren von Systemen (§ 23 Abs. 1 Nr. 14) | h) Nutzerprogramme einbinden 16 | Technischer Service und Systemoptimierung (§ 23 Abs. 1 Nr. 16) | a) Störungsmeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen b) Systeme und Netze unter Einsatz von datenbank- gestützten Test- und Diagnosesystemen optimie- ren, entstören und warten c) Netzwerke administrieren d) Fehlerursachen und Störungen analysieren und statistisch auswerten e) Kundenberatungen durchführen, komplexe techni- sche Sachverhalte adressatengerecht kommuni- zieren f) Produkteinweisungen planen und durchführen Zeitrahmen 11 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 23 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be- rücksichtigen | | | c) Ausgangszustand analysieren, technische und or- ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga- ben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach- gelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunter- lagen erstellen e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen f) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si- cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ur- sachen von Fehlern und Qualitätsmängeln syste- matisch suchen, beseitigen und dokumentieren g) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab- rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku- lation durchführen h) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach- auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen i) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun- gen, auch in Englisch, zusammenstellen und mo- difizieren j) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be- werten k) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits- bereich beitragen | 10 bis 12 |
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