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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2018

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik


(Text alte Fassung)


Teil
A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens
und Kontrollierens integriert mit
Kernqualifikationen
zu vermitteln sind |
1 | 2 | 3 |
1 2 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren
b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Strom-
kreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und
Leitungen auswählen
d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenhei-
ten
vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festle-
gen

e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Akto-
ren,
Software und andere Komponenten auswählen
f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen
Abläufe
von Kunden planen
g) die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunter-
lagen
anpassen |
13 |
Installieren und Inbetriebnehmen
von elektrischen Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und ab-
bauen

b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und ein-
setzen,
Ladung sichern und Transport durchführen
c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Veran-
kerungen
vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen
befestigen

d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmit-
tel
aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusam-
menbauen
und aufstellen
f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen
einbauen,
verdrahten und kennzeichnen
h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbrin-
gen

i) Datenleitungen konfektionieren
j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und an-
schließen
k) Leitungen der Kommunikationstechnik rnit unterschiedlichen
Anschlusstechniken verarbeiten
l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbinden
m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schlei-
fenwiderstände
messen und beurteilen
n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
o) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und
in
Betrieb nehmen
p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Be-
triebswerte einstellen
q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere
pneumatische Baugruppen, prüfen
r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen,
Wirksamkeit
von Schutzmaßnahmen sicherstellen
t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheits-
vorrichtungen prüfen
u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträg-
lichkeit kontrollieren
v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpas-
sen, Anlagen oder System übergeben |
14 |
Konfigurieren und Programmieren
von Steuerungen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 14) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard-
und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
b) Anwendungssoftware installieren und konfigurieren
c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändem
d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen
e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisierungs-
geräten
an Netzwerke und Bussysteme anpassen
f) Speichermedien und Programme zur Datensicherung installie-
ren
|
15 |
Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen
b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheits-
einrichtungen
prüfen sowie Prüfungen protokollieren
c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten,
Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung
austauschen
d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und
einstellen
e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen,
defekte Baugruppen austauschen
f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand
halten
g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand hal-
ten

h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen
i) Kommunikationsanlagen warten und instand setzen
j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wie-
derinbetriebnahme
instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile
einstellen
und deren Wirksamkeit prüfen
k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren |
16 |
Technischer Service und Betrieb
(§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hin-
sichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit be-
raten

d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen
Einrichtungen
einweisen
e) Serviceleistungen dokumentieren
f) technische Anlagen überwachen
g) Ferndiagnose und -wartung durchführen
h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimie-
rung
nutzen
i) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedie-
nen
und anpassen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ur-
sachen
bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche
optimieren
|
17 |
Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement
im Einsatzgebiet

(§ 11 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Auf-
träge
annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen
nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststel-
len,
sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf-
tragsziele
festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter-
lagen
erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be-
trieblichen
Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi-
cherheit
und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter-
minen
verfolgen
h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüf-
mittel
feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften
anwenden

i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung
sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen
von
Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, be-
seitigen
und dokumentieren
j) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech-
nungsdaten
erstellen, Nachkalkulation durchführen
k) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge-
ben,
Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis-
tungen
erläutern
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits-
ergebnisse
und -durchführung bewerten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen |


Teil B: Zeitliche Gliederung |
Berufs-
bild-
position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen
Planens, Durchführens und
Kontrollierens
integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in
Monaten |

1 | 2 | 3 | 4 |
Abschnitt 1 |

1 | Berufsbildung, Arbeits-
und
Tarifrecht
(§ 11 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-
den Betrieb
geltenden Tarifverträge nennen | während der
gesamten Aus-
bildungszeit
zu vermitteln |

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 11 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs-
oder personalvertretungsrecht-
lichen
Organe des ausbildenden Betriebes be-
schreiben |
3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 11 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung
ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-
ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden;
Verhaltensweisen bei Bränden beschrei-
ben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er-
greifen |

4 | Umweltschutz
(§ 11 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen.

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen |
Abschnitt 2 |
1. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 1 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie-
ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh-
ren, Informationen bewerten
b)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar-
beitsablauf
feststellen und auswählen, terminge-
recht anfordern,
prüfen, transportieren, lagern
und bereitstellen
|
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und berech-
nen |

Zeitrahmen 2 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
c)
Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden | 3 bis 5 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung
rechtlicher, wirtschaftlicher
und terminlicher Vorga-
ben planen,
bei Abweichungen von der Planung
Prioritäten
setzen |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege-
systeme auswählen und montieren
e) Leitungen installieren |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 11 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen
d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen |
13 |
Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen,
auf- und abbauen
c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung
prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Trag-
konstruktionen und Konsolen befestigen
f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeich-
nen | |
Zeitrahmen 3 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4 |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen-
soren, Aktoren, Software und andere Komponen-
ten auswählen |
13
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und
Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich-
nen |
Zeitrahmen 4 |
5 | Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern
und archivieren | 1 bis 3 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten |
10
| Installieren und Konfigurieren
von IT-Systemen

(§ 11 Abs. 1 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen |
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr |
Zeitrahmen 5 |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten | 3 bis 5 |
9 |
Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 11 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei-
tern prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art
beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen
i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei-
len
|
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwer-
fen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festle-
gen, Komponenten und Leitungen auswählen
d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen
Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bau-
seitigen Leistungen festlegen |
13 |
Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinatio-
nen
zusammenbauen und aufstellen
h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierun-
gen
anbringen
j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten
und
anschließen
m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Er-
dungs- und Schleifenwiderstände messen und be-
urteilen

n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen |
Zeitrahmen 6 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
g)
Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen,
Standardsoftware anwenden
| |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | c) Störungsmeldungen aufnehmen | 1 bis 3 |
13 |
Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirk-
samkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnah-
men sicherstellen
t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische
Sicherheitsvorrichtungen prüfen |
15 |
Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen
b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und
Sicherheitseinrichtungen
prüfen sowie Prüfungen
protokollieren

c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplä-
nen
warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeu-
genden
Instandhaltung austauschen |
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr |
Zeitrahmen 7 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren | 2 bis 4 |
6 |
Planen und Organisieren der
Arbeit,
Bewerten der Ar-
beitsergebnisse

(§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli-
chen
Möglichkeiten abstimmen |
7 |
Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern
und für die Entsorgung bereitstellen |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva-
rianten
anbieten |
12
| Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen-
soren, Aktoren, Software und andere Komponen-
ten auswählen |
13 |
Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | g) Betriebsmittel zum Steuem, Regeln, Messen und
Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich-
nen
n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen |
14 |
Konfigurieren und
Programmieren von
Steuerungen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 14) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungs-
technik hard- und softwaremäßig einstellen, an-
passen und in Betrieb nehmen
b) Anwendungssoftware installieren und konfigurie-
ren
c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und
ändern
d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe
anpassen
f) Speichermedien und Programme zur Datensiche-
rung installieren |
15 |
Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten ver-
gleichen und einstellen | |
16 |
Technischer Service und
Betrieb
(§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | i) Visualisierungsanwendungen von technischen An-
lagen bedienen und anpassen |
Zeitrahmen 8 |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen
f)
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
j)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten | 2 bis 4 |
13 |
Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige
Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen
und anschließen
l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitun-
gen verbinden
p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb
nehmen, Betriebswerte einstellen
q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, ins-
besondere pneumatische Baugruppen, prüfen |
15 |
Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen
j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen
bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter
Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirk-
samkeit
prüfen |
3. und 4. Ausbildungsjahr |
Zeitrahmen 9 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
e)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern. und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen
h)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser-
gebnisse
schriftlich fixieren
j)
Konflikte im Team lösen | |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und
Terminverfolgung anwenden
k)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an-
wenden
l)
interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen |
8 |
Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva-
rianten
aufzeigen | 3 bis 5 |
12 |
Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung

(§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren
b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurtei-
len
f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der
betrieblichen Abläufe von Kunden planen
g) die zu erbringende Leistung dokumentieren,
Schaltungsunterlagen anpassen |
13 |
Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel aus-
wählen und einsetzen, Ladung sichem und Trans-
port durchführen
i) Datenleitungen konfektionieren
k) Leitungen der Kommunikationstechnik mit unter-
schiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten
o) Signal- und Datenübertragungssysteme installie-
ren, prüfen und in Betrieb nehmen
r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagneti-
schen
Verträglichkeit kontrollieren
v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen
und anpassen, Anlagen oder System übergeben |
14 |
Konfigurieren und Program-
mieren
von Steuerungen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 14) | e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Auto-
matisierungsgeräten an Netzwerke und Bussys-
teme anpassen |
15
| Instandhalten von
Anlagen und
Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und
instand halten
i) Kommunikationsanlagen warten und instand set-
zen |
16 |
Technischer Service
und Betrieb

(§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von
technischen Einrichtungen einweisen |
Zeitrahmen 10 |
5 |
Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen | |
6 |
Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern-
techniken
anwenden |
11 |
Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre-
geln
und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren |
15 |
Instandhalten von
Anlagen und
Systemen
(§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugrup-
pen prüfen, defekte Baugruppen austauschen
f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten
und instand halten
k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren | 2 bis 4 |
16 |
Technischer Service
und Betrieb

(§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor-
anschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vor-
gaben
mitwirken
c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen
und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher
Durchführbarkeit beraten
e) Serviceleistungen dokumentieren
f) technische Anlagen überwachen
g) Ferndiagnose und -wartung durchführen
h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und
zur Optimierung nutzen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln
erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll-
wert feststellen, Verbräuche optimieren |
Zeitrahmen 11 |
17 |
Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement
im Einsatzgebiet

(§ 11 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und
beraten, Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen nutzen und bearbeiten, technologi-
sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele-
vante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und or-
ganisatorische
Schnittstellen klären, Schnittstellen
dokumentieren,
Auftragsziele festlegen, Teilaufga-
ben
definieren, technische Unterlagen erstellen
und
an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach-
tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen
und bewerten

e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach-
gelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunter-
lagen
erstellen
f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und
prüfen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähig-
keit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und be-
triebliche Prüfvorschriften anwenden
i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si-
cherheit
der Produkte beachten sowie Qualität
bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssiche-
rungssystem
anwenden sowie Ursachen von Feh-
lern
und Qualitätsmängeln systematisch suchen,
beseitigen
und dokumentieren | 10 bis 12 |
| | j)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab-
rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku-
lation
durchführen
k) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
und
übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen,
Produkte
und Dienstleistungen erläutern
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be-
werten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-
gängen
im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits-
bereich
beitragen | |

(Text neue Fassung)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen


Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes
| Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung
selbstständigen
Planens, Durchführens und Kontrollierens
integriert
mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind

1 | 2 | 3

13
| Technische Auftragsanalyse,
Lösungsentwicklung
(§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren
b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Strom-
kreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und
Leitungen auswählen
d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegeben-
heiten
vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen
festlegen

e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Ak-
toren,
Software und andere Komponenten auswählen
f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieb-
lichen Abläufe
von Kunden planen
g) die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsun-
terlagen
anpassen

14
| Installieren und Inbetriebnehmen
von elektrischen Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und
abbauen

b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und
einsetzen,
Ladung sichern und Transport durchführen
c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Ver-
ankerungen
vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Kon-
solen befestigen

d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebs-
mittel
aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zu-
sammenbauen
und aufstellen
f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwa-
chen einbauen,
verdrahten und kennzeichnen
h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen an-
bringen

i) Datenleitungen konfektionieren
j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und an-
schließen
k) Leitungen der Kommunikationstechnik mit unterschiedlichen
Anschlusstechniken verarbeiten
l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbin-
den

m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und
Schleifenwiderstände
messen und beurteilen
n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen
o) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen
und in
Betrieb nehmen
p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Be-
triebswerte einstellen
q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere
pneumatische Baugruppen, prüfen
r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prü-
fen, Wirksamkeit
von Schutzmaßnahmen sicherstellen
t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheits-
vorrichtungen prüfen
u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträg-
lichkeit kontrollieren
v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpas-
sen, Anlagen oder System übergeben

15
| Konfigurieren und Programmieren
von Steuerungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 15) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard-
und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb neh-
men

b) Anwendungssoftware installieren und konfigurieren
c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändern
d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen
e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisie-
rungsgeräten
an Netzwerke und Bussysteme anpassen
f) Speichermedien und Programme zur Datensicherung instal-
lieren

16
| Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen
b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicher-
heitseinrichtungen
prüfen sowie Prüfungen protokollieren
c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten,
Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung
austauschen
d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und
einstellen
e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen,
defekte Baugruppen austauschen
f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand
halten
g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand
halten

h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen
i) Kommunikationsanlagen warten und instand setzen
j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der
Wiederinbetriebnahme
instand gesetzter Geräte oder Anla-
genteile einstellen
und deren Wirksamkeit prüfen
k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

17
| Technischer Service und Betrieb
(§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hin-
sichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit
beraten

d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von techni-
schen Einrichtungen
einweisen
e) Serviceleistungen dokumentieren
f) technische Anlagen überwachen
g) Ferndiagnose und -wartung durchführen
h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Opti-
mierung
nutzen
i) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen be-
dienen
und anpassen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen,
Ursachen
bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Ver-
bräuche optimieren

18
| Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet

(§ 11 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten,
Aufträge
annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen
nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen fest-
stellen,
sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori-
sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren,
Auftragsziele
festlegen, Teilaufgaben definieren, technische
Unterlagen
erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung be-
trieblicher
Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeits-
sicherheit
und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von
Terminen
verfolgen
h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der
Prüfmittel
feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvor-
schriften anwenden

i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der
Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung
sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursa-
chen von
Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch su-
chen, beseitigen
und dokumentieren
j) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Ab-
rechnungsdaten
erstellen, Nachkalkulation durchführen
k) technische Einrichtungen für die Benutzung freigeben und
übergeben,
Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und
Dienstleistungen
erläutern
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Ar-
beitsergebnisse
und -durchführung bewerten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im
Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Pro-
dukten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur
Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten



Teil B: Zeitliche Gliederung


Abschnitt 1

Berufs-
bild-
position | Teil des
Ausbildungsberufsbildes
| Kern- und Fachqualifikationen,
die
unter Einbeziehung selbstständigen Planens,
Durchführens
und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen
in Monaten

1 | 2 | 3 | 4

1 | Berufsbildung,
Arbeits- und
Tarifrecht
(§ 11 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson-
dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus-
bildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil-
dungsbetrieb
geltenden Tarifverträge nennen | während
der gesamten
Ausbildung

2 | Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 11 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
erläutern
b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie
Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung
erklären
c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei-
ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be-
rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs-
oder personalvertretungs-
rechtlichen
Organe des Ausbildungsbetriebes be-
schreiben

3 | Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Arbeit
(§ 11 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer
Vermeidung
ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei-
ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be-
triebsmitteln beachten
e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden be-
schreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen

4 | Umweltschutz
(§ 11 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun-
gen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins-
besondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen

5
| Digitalisierung der Arbeit,
Datenschutz und
Informationssicherheit
(§ 11 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un-
ter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, si-
chern und archivieren
c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfan-
gen und analysieren
d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden
e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur
Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Termin-
verfolgung anwenden
f) Informationsquellen und Informationen in digitalen
Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen
beschaffen sowie Informationen bewerten
g) digitale Lernmedien nutzen
h) die informationstechnischen Schutzziele Verfüg-
barkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität
berücksichtigen
i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträ-
gern, elektronischer Post, IT-Systemen und Inter-
netseiten einhalten
j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Sys-
temen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung
ergreifen
k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visuali-
sierungssysteme nutzen
l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen
und zusammenarbeiten |

Abschnitt 2

1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 1

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter-
lagen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung betrieblicher Vorgaben einrichten
b) erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesys-
teme und sonstige
Materialien für den Arbeits-
ablauf
feststellen und auswählen, termingerecht
anfordern,
prüfen, transportieren, lagern und be-
reitstellen
l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und
dokumentieren

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie
Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen
b) elektrische Größen messen, bewerten und be-
rechnen

Zeitrahmen 2

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla-
gen auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen
b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden | 3 bis 5

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich-
tigung betrieblicher Vorgaben einrichten
c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei
sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche
Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als
auch vor- und nachgelagerte Bereiche berück-
sichtigen sowie
bei Abweichungen von der Pla-
nung Prioritäten
setzen

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be-
achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit
festlegen
d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege-
systeme auswählen und montieren
e) Leitungen installieren

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 11 Absatz 1 Nummer 10) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag beurteilen
d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie
sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich
Strombelastbarkeit, beurteilen

14
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen,
auf- und abbauen
c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung
prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Trag-
konstruktionen und Konsolen befestigen
f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeich-
nen

Zeitrahmen 3

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter-
lagen
auswerten, anwenden und erstellen sowie
Skizzen anfertigen | 2 bis 4

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau-
gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An-
schlusstechniken verbinden
f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An-
lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb
nehmen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
d) Steuerschaltungen analysieren
e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
f) systematische Fehlersuche durchführen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen-
soren, Aktoren, Software und andere Komponen-
ten auswählen |

14
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und
Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich-
nen

Zeitrahmen 4

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | f) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge-
sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober-
flächen einrichten | 1 bis 3

11
| Installieren und
Konfigurieren von
IT-Systemen

(§ 11 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen
b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in-
stallieren und konfigurieren
c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
d) Tools und Testprogramme einsetzen

2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

Zeitrahmen 5

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei-
ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die
elektrotechnischen Regeln beachten | 1 bis 3

10
| Beurteilen der Sicherheit
von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln
(§ 11 Absatz 1 Nummer 10) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei-
tern prüfen und beurteilen
b) Isolationswiderstände messen und beurteilen
e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla-
gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und
der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art
beurteilen
f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer
Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur-
teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere
Nutzung gewährleisten
g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen
Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere
durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen
und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs-
mittel beurteilen
i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und
Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beur-
teilen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwer-
fen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festle-
gen, Komponenten und Leitungen auswählen
d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen
Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bau-
seitigen Leistungen festlegen

14
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombina-
tionen
zusammenbauen und aufstellen
h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolie-
rungen
anbringen
j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurich-
ten und
anschließen
m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Er-
dungs- und Schleifenwiderstände messen und
beurteilen

n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen |

Zeitrahmen 6

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | e) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,
deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
f)
Dokumentationen in deutscher und englischer
Sprache zusammenstellen und ergänzen | 3 bis 5

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer
Funktion prüfen und bewerten

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | c) Störungsmeldungen aufnehmen

14
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirk-
samkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnah-
men sicherstellen
t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische
Sicherheitsvorrichtungen prüfen

16
| Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen
b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen
und Sicherheitseinrichtungen
prüfen sowie Prü-
fungen protokollieren

c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungs-
plänen
warten, Verschleißteile im Rahmen der
vorbeugenden
Instandhaltung austauschen

2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 7

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | h) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten
präsentieren |

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit,
Bewerten der
Arbeitsergebnisse

(§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | g) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ-
barkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieb-
lichen
Möglichkeiten abstimmen

8
| Montieren und Anschließen
elektrischer Betriebsmittel
(§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver-
brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich
der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern
und für die Entsorgung bereitstellen

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln,
Lösungsansätze entwickeln und Realisierungs-
varianten
anbieten | 2 bis 4

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen-
soren, Aktoren, Software und andere Komponen-
ten auswählen

14
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und
Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich-
nen
n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen

15
| Konfigurieren und
Programmieren von
Steuerungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 15) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungs-
technik hard- und softwaremäßig einstellen, an-
passen und in Betrieb nehmen
b) Anwendungssoftware installieren und konfigurie-
ren
c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und
ändern
d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe
anpassen
f) Speichermedien und Programme zur Datensiche-
rung installieren

16
| Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten ver-
gleichen und einstellen

17
| Technischer Service und
Betrieb
(§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | i) Visualisierungsanwendungen von technischen An-
lagen bedienen und anpassen

Zeitrahmen 8

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch-
führen,
Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten ver-
gleichen
h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
und bewerten | 2 bis 4

14
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige
Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen
und anschließen
l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitun-
gen verbinden
p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb
nehmen, Betriebswerte einstellen
q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, ins-
besondere pneumatische Baugruppen, prüfen

16
| Instandhalten von Anlagen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand set-
zen

j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen
bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter
Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren
Wirksamkeit
prüfen

3. und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 9

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be-
rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus-
werten und anwenden
c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt-
und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen
und Funktionsbeschreibungen austauschen
d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im
Team situationsgerecht und zielorientiert führen
g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren,
Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächs-
ergebnisse
schriftlich fixieren
i)
Konflikte im Team lösen | 3 bis 5

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu-
relle Identitäten berücksichtigen
i)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio-
nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im
Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an-
wenden
j)
interne und externe Leistungserbringung verglei-
chen

9
| Messen und Analysieren
von elektrischen Funktionen
und Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen-
ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren,
bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungs-
varianten
aufzeigen

13
| Technische Auftrags-
analyse, Lösungs-
entwicklung

(§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren
b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurtei-
len
f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der
betrieblichen Abläufe von Kunden planen
g) die zu erbringende Leistung dokumentieren,
Schaltungsunterlagen anpassen

14
| Installieren und Inbetrieb-
nehmen von elektrischen
Anlagen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel aus-
wählen und einsetzen, Ladung sichern und Trans-
port durchführen
i) Datenleitungen konfektionieren
k) Leitungen der Kommunikationstechnik mit unter-
schiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten
o) Signal- und Datenübertragungssysteme installie-
ren, prüfen und in Betrieb nehmen
r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagne-
tischen
Verträglichkeit kontrollieren
v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen
und anpassen, Anlagen oder System übergeben

15
| Konfigurieren und
Programmieren
von
Steuerungen

(§ 11 Absatz 1 Nummer 15) | e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Auto-
matisierungsgeräten an Netzwerke und Bussys-
teme anpassen |

16
| Instandhalten von Anlagen
und
Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und
instand halten
i) Kommunikationsanlagen warten und instand set-
zen

17
| Technischer Service und
Betrieb

(§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von
technischen Einrichtungen einweisen

Zeitrahmen 10

6
| Betriebliche und technische
Kommunikation
(§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | j) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng-
lisch durchführen | 2 bis 4

7
| Planen und Organisieren
der Arbeit, Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | k) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs-
möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche
Lerntechniken
anwenden

12
| Beraten und Betreuen
von Kunden, Erbringen
von Serviceleistungen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung
einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheits-
regeln
und Vorschriften hinweisen
f) technische Unterstützung leisten
g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie-
ren

16
| Instandhalten von Anlagen
und
Systemen
(§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugrup-
pen prüfen, defekte Baugruppen austauschen
f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten
und instand halten
k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

17
| Technischer Service und
Betrieb

(§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen
b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor-
anschlägen unter Beachtung der betrieblichen
Vorgaben
mitwirken
c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen
und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher
Durchführbarkeit beraten
e) Serviceleistungen dokumentieren
f) technische Anlagen überwachen
g) Ferndiagnose und -wartung durchführen
h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und
zur Optimierung nutzen
j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln
erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll-
wert feststellen, Verbräuche optimieren

Zeitrahmen 11

18
| Geschäftsprozesse und
Qualitätsmanagement im
Einsatzgebiet

(§ 11 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und
beraten, Aufträge annehmen
b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku-
mentationen nutzen und bearbeiten, technologi-
sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele-
vante Unterlagen berücksichtigen
c) Ausgangszustand analysieren, technische und
organisatorische
Schnittstellen klären, Schnitt-
stellen dokumentieren,
Auftragsziele festlegen,
Teilaufgaben
definieren, technische Unterlagen
erstellen und
an der Kostenplanung mitwirken
d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach-
tung betrieblicher Vorgaben einholen, prüfen und
bewerten

e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und
nachgelagerten
Bereichen abstimmen, Planungs-
unterlagen
erstellen
f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und
prüfen
g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung
von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch-
führen, Einhaltung von Terminen verfolgen
h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähig-
keit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und be-
triebliche Prüfvorschriften anwenden
i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und
Sicherheit
der Produkte beachten sowie Qualität
bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssi-
cherungssystem
anwenden sowie Ursachen von
Fehlern
und Qualitätsmängeln systematisch su-
chen, beseitigen
und dokumentieren
j)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab-
rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkal-
kulation
durchführen
k) technische Einrichtungen für die Benutzung frei-
geben und
übergeben, Abnahmeprotokolle anfer-
tigen, Produkte
und Dienstleistungen erläutern
l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch-
führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be-
werten
m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits-
vorgängen
im Betriebsablauf und im eigenen Ar-
beitsbereich
beitragen
n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistun-
gen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten
und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen
und Prozessen erarbeiten
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