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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2018
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik | |
(Text alte Fassung) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | 1 | 2 | 3 | 1 2 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Strom- kreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenhei- ten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festle- gen e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Akto- ren, Software und andere Komponenten auswählen f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planen g) die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunter- lagen anpassen | 13 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und ab- bauen b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und ein- setzen, Ladung sichern und Transport durchführen c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Veran- kerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmit- tel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusam- menbauen und aufstellen f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbrin- gen i) Datenleitungen konfektionieren j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und an- schließen k) Leitungen der Kommunikationstechnik rnit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbinden m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schlei- fenwiderstände messen und beurteilen n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen o) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Be- triebswerte einstellen q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere pneumatische Baugruppen, prüfen r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheits- vorrichtungen prüfen u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträg- lichkeit kontrollieren v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpas- sen, Anlagen oder System übergeben | 14 | Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 14) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen b) Anwendungssoftware installieren und konfigurieren c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändem d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisierungs- geräten an Netzwerke und Bussysteme anpassen f) Speichermedien und Programme zur Datensicherung installie- ren | 15 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheits- einrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Baugruppen austauschen f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand halten g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand hal- ten h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen i) Kommunikationsanlagen warten und instand setzen j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wie- derinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren | 16 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hin- sichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit be- raten d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen e) Serviceleistungen dokumentieren f) technische Anlagen überwachen g) Ferndiagnose und -wartung durchführen h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimie- rung nutzen i) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedie- nen und anpassen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ur- sachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 11 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Auf- träge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststel- len, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf- tragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter- lagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be- trieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi- cherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter- minen verfolgen h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüf- mittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, be- seitigen und dokumentieren j) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech- nungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen k) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge- ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis- tungen erläutern l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits- ergebnisse und -durchführung bewerten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen | Teil B: Zeitliche Gliederung | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten | 1 | 2 | 3 | 4 | Abschnitt 1 | 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 11 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden- den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Aus- bildungszeit zu vermitteln | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 11 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des ausbildenden Betriebes be- schreiben | 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 11 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver- meidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschrei- ben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er- greifen | 4 | Umweltschutz (§ 11 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen. d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | Abschnitt 2 | 1. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 1 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie- ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh- ren, Informationen bewerten b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar- beitsablauf feststellen und auswählen, terminge- recht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und berech- nen | Zeitrahmen 2 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden | 3 bis 5 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorga- ben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege- systeme auswählen und montieren e) Leitungen installieren | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | 13 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Trag- konstruktionen und Konsolen befestigen f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeich- nen | | Zeitrahmen 3 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen- soren, Aktoren, Software und andere Komponen- ten auswählen | 13 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich- nen | Zeitrahmen 4 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren | 1 bis 3 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten | 10 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | Zeitrahmen 5 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 3 bis 5 | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei- tern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei- len | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwer- fen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festle- gen, Komponenten und Leitungen auswählen d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bau- seitigen Leistungen festlegen | 13 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinatio- nen zusammenbauen und aufstellen h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierun- gen anbringen j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Er- dungs- und Schleifenwiderstände messen und be- urteilen n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen | Zeitrahmen 6 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden | | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | c) Störungsmeldungen aufnehmen | 1 bis 3 | 13 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirk- samkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnah- men sicherstellen t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen | 15 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplä- nen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeu- genden Instandhaltung austauschen | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | Zeitrahmen 7 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Ar- beitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli- chen Möglichkeiten abstimmen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva- rianten anbieten | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen- soren, Aktoren, Software und andere Komponen- ten auswählen | 13 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | g) Betriebsmittel zum Steuem, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich- nen n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen | 14 | Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 14) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungs- technik hard- und softwaremäßig einstellen, an- passen und in Betrieb nehmen b) Anwendungssoftware installieren und konfigurie- ren c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändern d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen f) Speichermedien und Programme zur Datensiche- rung installieren | 15 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten ver- gleichen und einstellen | | 16 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | i) Visualisierungsanwendungen von technischen An- lagen bedienen und anpassen | Zeitrahmen 8 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen f) Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen j) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten | 2 bis 4 | 13 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitun- gen verbinden p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, ins- besondere pneumatische Baugruppen, prüfen | 15 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirk- samkeit prüfen | 3. und 4. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 9 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern. und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen h) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser- gebnisse schriftlich fixieren j) Konflikte im Team lösen | | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an- wenden l) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva- rianten aufzeigen | 3 bis 5 | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurtei- len f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planen g) die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen | 13 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13) | b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel aus- wählen und einsetzen, Ladung sichem und Trans- port durchführen i) Datenleitungen konfektionieren k) Leitungen der Kommunikationstechnik mit unter- schiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten o) Signal- und Datenübertragungssysteme installie- ren, prüfen und in Betrieb nehmen r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagneti- schen Verträglichkeit kontrollieren v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder System übergeben | 14 | Konfigurieren und Program- mieren von Steuerungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 14) | e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Auto- matisierungsgeräten an Netzwerke und Bussys- teme anpassen | 15 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand halten i) Kommunikationsanlagen warten und instand set- zen | 16 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen | Zeitrahmen 10 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6) | m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern- techniken anwenden | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre- geln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren | 15 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15) | e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugrup- pen prüfen, defekte Baugruppen austauschen f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand halten k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren | 2 bis 4 | 16 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Abs. 1 Nr. 16) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor- anschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vor- gaben mitwirken c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beraten e) Serviceleistungen dokumentieren f) technische Anlagen überwachen g) Ferndiagnose und -wartung durchführen h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimierung nutzen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll- wert feststellen, Verbräuche optimieren | Zeitrahmen 11 | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 11 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen nutzen und bearbeiten, technologi- sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele- vante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und or- ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga- ben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach- tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach- gelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunter- lagen erstellen f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähig- keit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und be- triebliche Prüfvorschriften anwenden i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si- cherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssiche- rungssystem anwenden sowie Ursachen von Feh- lern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren | 10 bis 12 | | | j) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab- rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku- lation durchführen k) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be- werten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits- bereich beitragen | | | (Text neue Fassung) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 | 2 | 3 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Strom- kreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegeben- heiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Ak- toren, Software und andere Komponenten auswählen f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieb- lichen Abläufe von Kunden planen g) die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsun- terlagen anpassen 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Ver- ankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Kon- solen befestigen d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebs- mittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zu- sammenbauen und aufstellen f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwa- chen einbauen, verdrahten und kennzeichnen h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen an- bringen i) Datenleitungen konfektionieren j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und an- schließen k) Leitungen der Kommunikationstechnik mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitungen verbin- den m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen o) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Be- triebswerte einstellen q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, insbesondere pneumatische Baugruppen, prüfen r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prü- fen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheits- vorrichtungen prüfen u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträg- lichkeit kontrollieren v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpas- sen, Anlagen oder System übergeben 15 | Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 15) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb neh- men b) Anwendungssoftware installieren und konfigurieren c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändern d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Automatisie- rungsgeräten an Netzwerke und Bussysteme anpassen f) Speichermedien und Programme zur Datensicherung instal- lieren 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicher- heitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugruppen prüfen, defekte Baugruppen austauschen f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand halten g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand halten h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand setzen i) Kommunikationsanlagen warten und instand setzen j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anla- genteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren 17 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hin- sichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beraten d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von techni- schen Einrichtungen einweisen e) Serviceleistungen dokumentieren f) technische Anlagen überwachen g) Ferndiagnose und -wartung durchführen h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Opti- mierung nutzen i) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen be- dienen und anpassen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Ver- bräuche optimieren 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 11 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen fest- stellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung be- trieblicher Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeits- sicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvor- schriften anwenden i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursa- chen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch su- chen, beseitigen und dokumentieren j) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Ab- rechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen k) technische Einrichtungen für die Benutzung freigeben und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Ar- beitsergebnisse und -durchführung bewerten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Pro- dukten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten Teil B: Zeitliche Gliederung Abschnitt 1 Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten 1 | 2 | 3 | 4 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 11 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil- dungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 11 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungs- rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes be- schreiben 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 11 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 4 | Umweltschutz (§ 11 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins- besondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 11 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un- ter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, si- chern und archivieren c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfan- gen und analysieren d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Termin- verfolgung anwenden f) Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten g) digitale Lernmedien nutzen h) die informationstechnischen Schutzziele Verfüg- barkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträ- gern, elektronischer Post, IT-Systemen und Inter- netseiten einhalten j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Sys- temen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visuali- sierungssysteme nutzen l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten | Abschnitt 2 1. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 1 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung betrieblicher Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesys- teme und sonstige Materialien für den Arbeits- ablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und be- reitstellen l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und be- rechnen Zeitrahmen 2 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden | 3 bis 5 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung betrieblicher Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berück- sichtigen sowie bei Abweichungen von der Pla- nung Prioritäten setzen 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege- systeme auswählen und montieren e) Leitungen installieren 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 11 Absatz 1 Nummer 10) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen 14 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | a) Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen c) Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Trag- konstruktionen und Konsolen befestigen f) Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeich- nen Zeitrahmen 3 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen- soren, Aktoren, Software und andere Komponen- ten auswählen | 14 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich- nen Zeitrahmen 4 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | f) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten | 1 bis 3 11 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr Zeitrahmen 5 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 1 bis 3 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 11 Absatz 1 Nummer 10) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei- tern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beur- teilen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwer- fen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festle- gen, Komponenten und Leitungen auswählen d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bau- seitigen Leistungen festlegen 14 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | e) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombina- tionen zusammenbauen und aufstellen h) Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolie- rungen anbringen j) Leitungen und Kabel der Energietechnik zurich- ten und anschließen m) Erdung und Potentialausgleich herstellen, Er- dungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen | Zeitrahmen 6 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | e) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden f) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen | 3 bis 5 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | c) Störungsmeldungen aufnehmen 14 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | s) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirk- samkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnah- men sicherstellen t) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen b) Systeme inspizieren, Funktionen von Anlagen und Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prü- fungen protokollieren c) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungs- plänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr Zeitrahmen 7 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | h) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | g) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieb- lichen Möglichkeiten abstimmen 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungs- varianten anbieten | 2 bis 4 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sen- soren, Aktoren, Software und andere Komponen- ten auswählen 14 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | g) Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeich- nen n) Haupt- und Hilfsstromkreise in Betrieb nehmen 15 | Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 15) | a) Baugruppen der Mess-, Steuer- und Regelungs- technik hard- und softwaremäßig einstellen, an- passen und in Betrieb nehmen b) Anwendungssoftware installieren und konfigurie- ren c) Steuerungsprogramme analysieren, erstellen und ändern d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe anpassen f) Speichermedien und Programme zur Datensiche- rung installieren 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | d) Systemparameter mit vorgegebenen Werten ver- gleichen und einstellen 17 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | i) Visualisierungsanwendungen von technischen An- lagen bedienen und anpassen Zeitrahmen 8 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten ver- gleichen h) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten | 2 bis 4 14 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | d) Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen l) Komponenten mittels Rohr- und Schlauchleitun- gen verbinden p) Antriebssysteme parametrieren und in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen q) nichtelektrische Komponenten von Anlagen, ins- besondere pneumatische Baugruppen, prüfen 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | h) Bearbeitungsmaschinen warten und instand set- zen j) Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen 3. und 4. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 9 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen d) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen g) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächs- ergebnisse schriftlich fixieren i) Konflikte im Team lösen | 3 bis 5 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen i) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an- wenden j) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 9) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungs- varianten aufzeigen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurtei- len f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planen g) die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen 14 | Installieren und Inbetrieb- nehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | b) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel aus- wählen und einsetzen, Ladung sichern und Trans- port durchführen i) Datenleitungen konfektionieren k) Leitungen der Kommunikationstechnik mit unter- schiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten o) Signal- und Datenübertragungssysteme installie- ren, prüfen und in Betrieb nehmen r) Beleuchtungsanlagen montieren und installieren u) Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagne- tischen Verträglichkeit kontrollieren v) Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder System übergeben 15 | Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 15) | e) Architekturen, Protokolle, Schnittstellen von Auto- matisierungsgeräten an Netzwerke und Bussys- teme anpassen | 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | g) Energieverteilungssysteme beurteilen, warten und instand halten i) Kommunikationsanlagen warten und instand set- zen 17 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | d) Anlagen übergeben, Kunden in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen Zeitrahmen 10 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Absatz 1 Nummer 6) | j) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | 2 bis 4 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Absatz 1 Nummer 7) | k) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 11 Absatz 1 Nummer 12) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheits- regeln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren 16 | Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 11 Absatz 1 Nummer 16) | e) Diagnosesysteme nutzen, Funktion von Baugrup- pen prüfen, defekte Baugruppen austauschen f) dezentrale Energieversorgungssysteme warten und instand halten k) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren 17 | Technischer Service und Betrieb (§ 11 Absatz 1 Nummer 17) | a) Serviceleistung anbieten und durchführen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor- anschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken c) Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen und hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit beraten e) Serviceleistungen dokumentieren f) technische Anlagen überwachen g) Ferndiagnose und -wartung durchführen h) Anlagedaten und Diagnosedaten auswerten und zur Optimierung nutzen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll- wert feststellen, Verbräuche optimieren Zeitrahmen 11 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 11 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen nutzen und bearbeiten, technologi- sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele- vante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnitt- stellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach- tung betrieblicher Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungs- unterlagen erstellen f) Fremdleistungen veranlassen, überwachen und prüfen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähig- keit der Prüfmittel feststellen, Prüfpläne und be- triebliche Prüfvorschriften anwenden i) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung sichern, Qualitätssi- cherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch su- chen, beseitigen und dokumentieren j) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab- rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkal- kulation durchführen k) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- geben und übergeben, Abnahmeprotokolle anfer- tigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be- werten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- vorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Ar- beitsbereich beitragen n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistun- gen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten | 10 bis 12 |
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