Tools:
Update via:
Änderung Anlage 5 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2018
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. IndElektroAusbVÄndV am 1. August 2018 und Änderungshistorie der IndElektroAusbVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
Anlage 5 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung | Anlage 5 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme | |
(Text alte Fassung) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | 1 | 2 | 3 | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitä- ten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken c) mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe ana- lysieren e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen | 13 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwürfe und Layouts erstellen b) Fertigungsunterlagen erstellen c) Bauteile und Baugruppen beschaffen d) Leiterplatten erstellen und bestücken e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen f) komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen h) Produktdokumentationen erstellen | 14 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | a) konstruktiven Aufbau erstellen b) Hardwarekomponenten montieren und anschließen c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen e) Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch an- passen f) geräte- und systemspezifische Software installieren und konfi- gurieren g) komplexe Geräte und Systeme prüfen h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen doku- mentieren, Abnahmeprotokolle erstellen | 15 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 15) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlich- keit prüfen, beurteilen und optimieren d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokol- lieren e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation über- wachen und durchführen f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekom- ponenten austauschen und einstellen sowie Software installie- ren und konfigurieren h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen i) vorbeugende Instandhaltung durchführen | 16 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Abs. 1 Nr. 16) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegenneh- men, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen d) Geräte und Systeme warten und instand setzen e) Produkteinweisungen planen und durchführen f) Kundenberatungen durchführen g) Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vor- schläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technolo- gische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterla- gen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf- tragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter- lagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be- trieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi- cherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Ter- minen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku- mentieren i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech- nungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge- ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis- tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitun- gen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits- ergebnisse und -durchführung bewerten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen | Teil B: Zeitliche Gliederung | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten | 1 | 2 | 3 | 4 | Abschnitt 1 | 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 19 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden- den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 19 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des ausbildenden Betriebes be- schreiben | 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver- meidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschrei- ben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er- greifen | 4 | Umweltschutz (§ 19 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | | Abschnitt 2 | 1. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 1 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie- ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh- ren, Informationen bewerten b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar- beitsablauf feststellen und auswählen, terminge- recht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und berech- nen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken | Zeitrahmen 2 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden | | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorga- ben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen | 1 bis 3 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys- teme auswählen und montieren e) Leitungen installieren | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | c) mechanische, elektrische und elektronische Korn- ponenten auswählen | 14 | Herstellen und Inbetrieb- nehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden | Zeitrahmen 3 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 3 bis 5 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | c) mechanische, elektrische und elektronische Korn- ponenten auswählen | 13 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Abs. 1 Nr. 13) | c) Bauteile und Baugruppen beschaffen d) Leiterplatten erstellen und bestücken | 14 | Herstellen und Inbetrieb- nehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden | | Zeitrahmen 4 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten | 10 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | Zeitrahmen 5 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 1 bis 3 | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei- tern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen | | | Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen | Zeitrahmen 6 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan- dardsoftware anwenden | | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen | 3 bis 5 | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten | 13 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Abs. 1 Nr. 13) | a) Entwürfe und Layouts erstellen b) Fertigungsunterlagen erstellen c) Bauteile und Baugruppen beschaffen d) Leiterplatten erstellen und bestücken e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen f) komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen h) Produktdokumentationen erstellen | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | Zeitrahmen 7 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli- chen Möglichkeiten abstimmen | 3 bis 4 | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva- rianten anbieten | 14 | Herstellen und Inbetrieb- nehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | a) konstruktiven Aufbau erstellen b) Hardwarekomponenten montieren und anschlie- ßen d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen f) geräte- und systemspezifische Software installie- ren und konfigurieren g) komplexe Geräte und Systeme prüfen | Zeitrahmen 8 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen f) Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen j) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbe- dingungen, analysieren b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforde- rungen der Aufgabe analysieren | 2 bis 3 | 14 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 14) | e) Hardware- und Softwarekomponenten kunden- spezifisch anpassen f) geräte- und systemspezifische Software installie- ren und konfigurieren h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikatio- nen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen | 16 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Abs. 1 Nr. 16) | g) Störungsursachen und Kundenhinweise analy- sieren, Vorschläge für die Verbesserung der Pro- dukt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten | 3. und 4. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 9 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen h) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser- gebnisse schriftlich fixieren j) Konflikte im Team lösen | 3 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an- wenden l) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lern- techniken anwenden | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Abs. 1 Nr. 9) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei- len | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva- rianten aufzeigen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Abs. 1 Nr. 12) | d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforde- rungen der Aufgabe analysieren e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisa- torischer, technologischer, wirtschaftlicher und si- cherheitstechnischer Gesichtspunkte planen | | 15 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 15) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben ein- steuern c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimie- ren d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale mes- sen, prüfen und protokollieren e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumen- tation überwachen und durchführen f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungs- systemen unter betriebsspezifischen Rahmenbe- dingungen prüfen und beurteilen g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler be- seitigen oder deren Beseitigung veranlassen, ins- besondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und kon- figurieren h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen i) vorbeugende Instandhaltung durchführen | Zeitrahmen 10 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Abs. 1 Nr. 5) | k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | 3 bis 4 | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Abs. 1 Nr. 8) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen c) Störungsmeldungen aufnehmen e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre- geln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren | 15 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 15) | h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen i) vorbeugende Instandhaltung durchführen | 16 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Abs. 1 Nr. 16) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor- anschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vor- gaben mitwirken c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen d) Geräte und Systeme warten und instand setzen e) Produkteinweisungen planen und durchführen f) Kundenberatungen durchführen g) Störungsursachen und Kundenhinweise analysie- ren, Vorschläge für die Verbesserung der Pro- dukt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten | | Zeitrahmen 11 | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Abs. 1 Nr. 17) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be- rücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und or- ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga- ben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach- tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwa- chen f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach- gelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunter- lagen erstellen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si- cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ur- sachen von Fehlern und Qualitätsmängeln syste- matisch suchen, beseitigen und dokumentieren i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab- rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalku- lation durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach- auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedie- nungsanleitungen, auch in Englisch, zusammen- stellen und modifizieren | 10 bis 12 | | | l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be- werten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits- bereich beitragen | | | (Text neue Fassung) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 | 2 | 3 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionali- täten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken c) mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen 14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | a) Entwürfe und Layouts erstellen b) Fertigungsunterlagen erstellen c) Bauteile und Baugruppen beschaffen d) Leiterplatten erstellen und bestücken e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen f) komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen h) Produktdokumentationen erstellen 15 | Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | a) konstruktiven Aufbau erstellen b) Hardwarekomponenten montieren und anschließen c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen e) Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch an- passen f) geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren g) komplexe Geräte und Systeme prüfen h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen doku- mentieren, Abnahmeprotokolle erstellen 16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Ter- min-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaft- lichkeit prüfen, beurteilen und optimieren d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokol- lieren e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation über- wachen und durchführen f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hard- warekomponenten austauschen und einstellen sowie Soft- ware installieren und konfigurieren h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen i) vorbeugende Instandhaltung durchführen 17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegenneh- men, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen d) Geräte und Systeme warten und instand setzen e) Produkteinweisungen planen und durchführen f) Kundenberatungen durchführen g) Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vor- schläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, techno- logische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeits- sicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku- mentieren i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Ab- rechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge- ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis- tungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanlei- tungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Ar- beitsergebnisse und -durchführung bewerten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Pro- dukten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten Teil B: Zeitliche Gliederung Abschnitt 1 Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten 1 | 2 | 3 | 4 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 19 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil- dungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 19 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungs- rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes be- schreiben 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 4 | Umweltschutz (§ 19 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins- besondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | während der gesamten Ausbildung 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 19 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un- ter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, si- chern und archivieren c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfan- gen und analysieren d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Termin- verfolgung anwenden f) Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten g) digitale Lernmedien nutzen h) die informationstechnischen Schutzziele Verfüg- barkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträ- gern, elektronischer Post, IT-Systemen und Inter- netseiten einhalten j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Sys- temen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visuali- sierungssysteme nutzen l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten Abschnitt 2 1. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 1 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung betrieblicher Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesys- teme und sonstige Materialien für den Arbeitsab- lauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und be- reitstellen l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren | 2 bis 4 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und be- rechnen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken Zeitrahmen 2 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden | 1 bis 3 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berück- sichtigen sowie bei Abweichungen von der Pla- nung Prioritäten setzen 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege- systeme auswählen und montieren e) Leitungen installieren 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | c) mechanische, elektrische und elektronische Kom- ponenten auswählen 15 | Herstellen und Inbetrieb- nehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden | Zeitrahmen 3 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 3 bis 5 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | c) mechanische, elektrische und elektronische Kom- ponenten auswählen 14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | c) Bauteile und Baugruppen beschaffen d) Leiterplatten erstellen und bestücken 15 | Herstellen und Inbetrieb- nehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | c) Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden Zeitrahmen 4 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | f) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten | 2 bis 4 11 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr Zeitrahmen 5 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichs- leitern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen | 1 bis 3 Zeitrahmen 6 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden e) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden f) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen | 3 bis 5 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten 14 | Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | a) Entwürfe und Layouts erstellen b) Fertigungsunterlagen erstellen c) Bauteile und Baugruppen beschaffen d) Leiterplatten erstellen und bestücken e) Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen f) komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen g) Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen h) Produktdokumentationen erstellen 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr Zeitrahmen 7 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | g) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieb- lichen Möglichkeiten abstimmen | 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungs- varianten anbieten | 3 bis 4 15 | Herstellen und Inbetrieb- nehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | a) konstruktiven Aufbau erstellen b) Hardwarekomponenten montieren und anschlie- ßen d) Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen f) geräte- und systemspezifische Software installie- ren und konfigurieren g) komplexe Geräte und Systeme prüfen Zeitrahmen 8 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | h) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | 2 bis 3 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten ver- gleichen h) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | a) Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbe- dingungen, analysieren b) bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typi- schen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren 15 | Herstellen und Inbetrieb- nehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | e) Hardware- und Softwarekomponenten kunden- spezifisch anpassen f) geräte- und systemspezifische Software installie- ren und konfigurieren h) Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikatio- nen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen 17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | g) Störungsursachen und Kundenhinweise analy- sieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erar- beiten 3. und 4. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 9 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen d) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen | | | g) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächs- ergebnisse schriftlich fixieren i) Konflikte im Team lösen | 3 bis 4 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen i) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden j) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen k) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beur- teilen 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungs- varianten aufzeigen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) | d) die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typi- schen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren e) Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorgani- satorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen 16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | a) Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen b) Betriebsmittel und Material unter Berücksichti- gung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern c) Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimie- ren d) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale mes- sen, prüfen und protokollieren e) Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumen- tation überwachen und durchführen f) Funktionsfähigkeit von technischen Übertra- gungssystemen unter betriebsspezifischen Rah- menbedingungen prüfen und beurteilen g) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler be- seitigen oder deren Beseitigung veranlassen, ins- besondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen i) vorbeugende Instandhaltung durchführen Zeitrahmen 10 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) | j) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | 3 bis 4 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen c) Störungsmeldungen aufnehmen e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheits- regeln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren 16 | Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) | h) Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen i) vorbeugende Instandhaltung durchführen 17 | Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) | a) Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulie- ren, anbieten, durchführen und abrechnen b) bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvor- anschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken c) Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen d) Geräte und Systeme warten und instand setzen e) Produkteinweisungen planen und durchführen f) Kundenberatungen durchführen g) Störungsursachen und Kundenhinweise analy- sieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erar- beiten Zeitrahmen 11 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) | a) Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen be- rücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und or- ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga- ben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach- tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten | | | e) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und über- wachen f) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungs- unterlagen erstellen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si- cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln sys- tematisch suchen, beseitigen und dokumentieren i) Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen ab- rechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkal- kulation durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fach- auskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen k) Geräte- und Systemdokumentation und Bedie- nungsanleitungen, auch in Englisch, zusammen- stellen und modifizieren l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- vorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistun- gen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten | 10 bis 12 |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7839/al67440-0.htm