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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 IndElektroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndElektroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 IndElektroAusbV (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (vom 01.08.2018)
Anlage 2 IndElektroAusbV (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme (vom 01.08.2018)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678
Artikel 1 2. IndElektroAusbVÄndV
... Gebäude- und Infrastruktursysteme § 7 Ausbildungsberufsbild § 8 Ausbildungsrahmenplan § 9 Teil 1 der Abschlussprüfung § 10 ... bis 6 werden durch folgende Anlagen 1 bis 7 ersetzt: „Anlage 1 (zu den §§ 8 , 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen ... zu den Kunden organisieren Anlage 2 (zu § 8 ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und ...