Eingangsformel - Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung (SaatGRuAGOZVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 1 Abs. 2, des § 3a Abs. 2 und 3, des § 5 Abs. 1, des § 11 Abs. 1, der §§ 14a und 14b Abs. 2 und 3, des § 15a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, der §§ 19a und 22 Abs. 1, des § 22a Nr. 1, der §§ 26 und 27 Abs. 3 und des § 53 Nr. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), die jeweils zuletzt durch Artikel 192 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind,

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und des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 9 und 11 und des § 4 Satz 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), die zuletzt durch das Gesetz vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342) geändert worden sind:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/124/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 92/33/ EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut und der Richtlinie 2002/55/EG des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (ABl. EU Nr. L 339 S. 12).



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