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§ 5 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
neugefasst durch B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse
§ 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat bei deren Herstellung und Behandlung unbeschadet der Anforderungen der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung die Anforderungen der Anlage 2 einzuhalten. Örtliche Betriebe des Einzelhandels sind im Falle von Absatz 2 Nr. 2 Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometern vom Wohnort des Jägers oder dem Erlegeort des Wildes gelegen sind.
(2) Kleine Mengen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind im Falle von
- 1.
- pflanzlichen Primärerzeugnissen, Honig, lebenden, frischen oder zubereiteten Fischereierzeugnissen, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde, oder lebenden Muscheln aus eigener Erzeugung, eigenem Fang oder eigener Ernte:
- a)
- bei direkter Abgabe an Verbraucher haushaltsübliche Mengen,
- b)
- bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgabe an Verbraucher entsprechen,
- 2.
- erlegtem Wild: die Strecke eines Jagdtages,
- 3.
- Eiern: Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen.
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Zitierungen von § 5 LMHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 LMHV Schulung
... die Primärproduktion und die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen nach § 5. (2) Bei Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung ...
§ 10 LMHV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.03.2016)
... Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 2 Buchstabe g Umhüllungen oder Verpackungen ... Buchstabe g Umhüllungen oder Verpackungen nicht richtig lagert, 5. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 3 Buchstabe c nicht sicherstellt, dass dort genannte ...
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