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Anlage 3 - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
neugefasst durch B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 3 (zu § 6) Traditionelle Lebensmittel
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Lebensmittel | Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 | Räume, Geräte und Ausrüstungen |
Milcherzeugnisse | Kapitel II Nr. 1 | Räume mit a) gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, b) mit Bodenflächen, Wandflächen oder Decken aus offenporigem Naturstein, c) mit Bodenflächen aus anderen natürlichen Materialien, in denen die Lebensmittel reifen oder geräuchert werden, Höhlen oder Felsenkeller, in denen die Lebensmittel reifen |
Kapitel V Nr. 1 | a) Kessel aus Kupfer, b) Arbeitsgeräte aus Holz, c) Gewebe aus Naturfasern oder sonstigen Materialien pflanzlicher Herkunft, die zur Herstellung, Lagerung oder Verpackung der Erzeugnisse verwendet werden | |
Im Naturreifeverfahren hergestellte Rohwürste | Kapitel II Nr. 1 | Räume mit a) gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, b) mit Bodenflächen, Wandflächen oder Decken aus offenporigem Naturstein, c) mit Bodenflächen aus anderen natürlichen Materialien, in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nr. 1 Buchstabe f und Kapitel V Nr. 1 | Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufge- hängt werden | |
Rohe Pökelfleischerzeugnisse | Kapitel II Nr. 1 | Räume, Kammern oder Türme mit a) gemauerten Bodenflächen, Wandflächen oder Decken, b) mit Bodenflächen oder Wandflächen aus offenporigem Naturstein, c) mit Decken aus Naturstein oder anderen natürlichen Materialien, in denen die Erzeugnisse reifen oder geräuchert werden |
Kapitel II Nr. 1 Buchstabe f und Kapitel V Nr. 1 | Spieße und Stellagen aus Holz, an denen die Erzeugnisse während der Reifung oder Räucherung aufge- hängt werden | |
Latwerge und Süßwaren | Kapitel V Nr. 1 | Kessel aus Kupfer, die zur Herstel- lung der Erzeugnisse verwendet werden |
Fruchtaufstriche, Süßwaren, Suppen und Eintöpfe | Kapitel V Nr. 1 | Geräte aus Holz, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Obst und Gemüse in Essig- oder Essig-Zuckerlösung, Gemüse in milchsaurer Gärung, Essig | Kapitel V Nr. 1 | Fässer und Töpfe aus Holz oder Steingut, die zur Herstellung der Erzeugnisse verwendet werden |
Brot und Backwaren | Kapitel V Nr. 1 | Geräte und Ausrüstungen aus Holz, Eisen oder offenporigem Stein, die zur Herstellung der Erzeugnisse ver- wendet werden |
Zitierungen von Anlage 3 LMHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 LMHV Herstellung bestimmter traditioneller Lebensmittel
... Lebensmittelunternehmer, die ein in Anlage 3 Spalte 1 genanntes Lebensmittel herstellen, gelten die in Anlage 3 Spalte 2 jeweils bezeichneten ... die ein in Anlage 3 Spalte 1 genanntes Lebensmittel herstellen, gelten die in Anlage 3 Spalte 2 jeweils bezeichneten Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht ... Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht hinsichtlich der in Anlage 3 Spalte 3 jeweils bezeichneten Räume oder Geräte und Ausrüstungen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 1 1. EULMRDVÄndV Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
... Spalte 3 jeweils bezeichneten Anforderungen erfüllt werden." 2. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen ...
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