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§ 7a - Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

neugefasst durch B. v. 03.09.2018 BGBl. I S. 1358, 1844; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 7832-7-2 Fleischbeschau
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§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch



(1) 1Bei Tieren, die nach § 2a Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung zur amtlichen Untersuchung angemeldet worden sind, sind folgende Untersuchungen durchzuführen:

1.
die amtliche Schlachttieruntersuchung nach Artikel 11 Absatz 2 und 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627,

2.
die amtliche Fleischuntersuchung nach Artikel 12 Absatz 2 und 3, auch in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 2 und 3, Artikel 18 bis 24, Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a bis c, Artikel 29, 30, 32 Absatz 3, Artikel 33, 34 und 45 Buchstabe c bis u der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 und

3.
die amtliche Untersuchung auf Trichinen nach Artikel 31 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Anhang I und III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375.

2Die zuständige Behörde kann abweichend von Satz 1 Nummer 3 die Untersuchung auf Trichinen nach Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 60), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1114/2014 (ABl. L 302 vom 22.10.2014, S. 46) geändert worden ist, in der bis zum 30. August 2015 geltenden Fassung durchführen.

(2) Bei erlegtem Großwild, das nach § 2b der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung zur amtlichen Fleischuntersuchung oder zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen angemeldet worden ist, gilt § 6 Absatz 1 entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 7a Tier-LMÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.04.2024Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 3 Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
aktuell vorher 17.03.2016Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 08.03.2016 BGBl. I S. 444
aktuell vorher 21.05.2010Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 11.05.2010 BGBl. I S. 612
aktuellvor 21.05.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7a Tier-LMÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a Tier-LMÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Tier-LMÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung (FlUStatV)
neugefasst durch B. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
§ 1 FlUStatV Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Periodizität (vom 30.06.2020)
... amtlichen Fleischuntersuchung und amtlichen Untersuchung auf Trichinen und die Entscheidungen nach § 7a Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung , 5. die Ergebnisse der amtlichen Untersuchung auf Trichinen nach § 7a Absatz 2 in ... 5. die Ergebnisse der amtlichen Untersuchung auf Trichinen nach § 7a Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Tierische ... Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und die diesbezügliche Beurteilung nach § 7a Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2 der Tierische ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 444
Artikel 3 3. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... auf Trichinen (ABl. L 212 vom 11.8.2015, S. 7)" ersetzt. 1a. § 7a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter ...

Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
V. v. 22.02.2011 BGBl. I S. 316
Artikel 1 1. FlUStatVÄndV
... Fleischuntersuchung und amtlichen Untersuchung auf Trichinen und die Entscheidungen nach § 7a Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung, 5. die Ergebnisse der ... 5. die Ergebnisse der amtlichen Untersuchung auf Trichinen nach § 7a Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Tierische ... Lebensmittel-Überwachungsverordnung und die diesbezügliche Beurteilung nach § 7a Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2 der Tierische ...

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 3 1. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... diese Tätigkeit nicht besitzt." 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch ... 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
Artikel 2 5. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 1480) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt. 2. In § 8 Absatz 4 werden ...

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Artikel 3 4. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegt und". 7. § 7a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Bei Tieren, die nach § 2a Absatz 1 der Tierische ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1537
Artikel 2 2. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... Satz 1 Nummer 1 oder 2, auch in Verbindung mit Absatz 3," ersetzt. 2. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Amtliche Untersuchungen in ...