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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.04.2024 aufgehoben
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Anlage 2 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)
neugefasst durch B. v. 15.09.2011 BGBl. I S. 1860; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen
Lebensmittel | Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern | Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Betrieben in Drittländern | Rechtsgrundlagen zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern für Bescheinigungen | |
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1. | Hackfleisch und Fleisch- zubereitungen | Artikel 13 Abschnitt I Teil B Nummer 1 Buch- stabe b der Richtlinie 94/65/EG | Artikel 13 Abschnitt I Teil B Nummer 2 Buch- stabe a der Richtlinie 94/65/EG | Artikel 13 Abschnitt I Teil B Nummer 1 Buch- stabe c der Richtlinie 94/65/EG |
2. | Fleischerzeugnisse aus Fleisch von Rindern, einschließlich Bubalus bubalis und Bison bison, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern, die als Haustiere gehal- ten werden | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe a der Richtlinie 92/118/EWG | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe c der Richtlinie 92/118/EWG | |
3. | Fleischerzeugnisse aus Fleisch von Geflügel, Zuchtwild (Farmwild), erlegtem Wild (Groß- und Kleinwild) und Hauskaninchen | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe a der Richtlinie 92/118/EWG | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe b der Richtlinie 92/118/EWG | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe c der Richtlinie 92/118/EWG |
4. | Gesalzene oder getrock- nete und/oder erhitzte Mägen, Blasen und Därme | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe a der Richtlinie 92/118/EWG | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe b der Richtlinie 92/118/EWG | Artikel 10 Absatz 2 Buch- stabe c der Richtlinie 92/118/EWG |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln V. v. 27. September 2017 BGBl. I S. 3459 m.W.v. 3. Oktober 2017
Frühere Fassungen von Anlage 2 LMEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.10.2017 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln vom 27.09.2017 BGBl. I S. 3459 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 LMEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 LMEV Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen (vom 03.10.2017)
... (Bundesamt) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist oder c) einen in Anlage 2 Spalte 2 jeweils genannten Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft gestützt ist und vom ... oder der Europäischen Kommission erlassenen Rechtsakt aufgeführt ist, der auf einen in Anlage 2 Spalte 3 jeweils genannten Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft gestützt ist und vom ... genügt, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaft gestützt auf einen der in Anlage 2 Spalte 4 jeweils genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft erlassen hat und die vom ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 20.04.2011 BGBl. I S. 651
Artikel 1 3. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... durch die Angabe „§ 18 Absatz 4 Satz 3" ersetzt. 12. Nach Anlage 2 wird folgende Anlage 2a eingefügt: „Anlage 2a (zu § 6 Absatz 2 Satz 2) ...
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
Artikel 1 LMEVuaÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... die genannten Lebensmittel sind Veterinärkontrollen nicht erforderlich)." 22. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die ... nicht erforderlich)." 22. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur ...
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