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§ 17 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

§ 17 Amtliche Kontrollen



1Unbeschadet der auf Grund unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union von der zuständigen Behörde durchzuführenden amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs führt die zuständige Behörde bei der Einfuhr oder dem sonstigen Verbringen von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs aus Drittländern amtliche Kontrollen durch, die in einem nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt nach § 16 Absatz 1 Satz 1 bestimmt worden sind, soweit das Bundesministerium diesen Rechtsakt im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat. 2Das Bundesministerium macht auch Änderungen sowie die Aufhebung dieses Rechtsaktes im Bundesanzeiger bekannt.





 

Frühere Fassungen von § 17 LMEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
aktuell vorher 30.04.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
vom 20.04.2011 BGBl. I S. 651
aktuellvor 30.04.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 20.04.2011 BGBl. I S. 651
Artikel 1 3. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... bestimmt ist. *) Amtlicher Hinweis: www.ebundesanzeiger.de § 17 Amtliche Kontrollen Unbeschadet der auf Grund unmittelbar geltender Rechtsakte der ... *) Amtlicher Hinweis: www.ebundesanzeiger.de". 7. Nach dem neuen § 17 wird folgende Überschrift eingefügt: „Abschnitt 4 ... Satz 3, Lebensmittel einführt oder sonst verbringt." 11. Der bisherige § 17 wird § 20 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... 3 Satz 1 und 2, § 13 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 17 Satz 1 und 2 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2399
Artikel 1 4. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... es erfordern. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend." 5. Nach § 17 wird folgender neuer Abschnitt 4 eingefügt: „Abschnitt 4 Vorschriften ...