Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV ... 3 und 4" durch die Angabe des § 3" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe Nummer 1.5" durch die Angabe Nummer 1.1.13" ... (3) Für den Widerruf oder die Rücknahme einer nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis gebührenpflichtigen Amtshandlung wird, ...