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I. - Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten (SoldErnAnOÄndAnO k.a.Abk.)
I.
Die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten vom 18. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2495) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 5 (Zuständigkeiten im Heer) wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter die Regimenter" durch die Angabe das Heerestruppenkommando, die Regimenter, das Ausbildungszentrum Munster" ersetzt.
- bb)
- In Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter und das Heerestruppenkommando" gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 Nr. 1 werden die Wörter und das Heerestruppenkommando" gestrichen.
- 2.
- In Artikel 7 (Zuständigkeiten in der Streitkräftebasis) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe Verteidigungsbezirkskommandos," gestrichen.
- 3.
- Artikel 9 (Entlassungen nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes) wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe Bundeswehrkrankenhäuser," wird die Angabe Institute des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr," eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe Sanitätszentren," wird die Angabe Versorgungs- und Instandsetzungszentren," eingefügt.
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