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Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten (SoldErnAnOÄndAnO k.a.Abk.)
Eingangsformel
Nach § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1483) und des Artikels 1 Abs. 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten vom 10. Juli 1969 (BGBl. I S. 775), die zuletzt durch die Anordnung vom 17. März 1972 (BGBl. I S. 499) geändert worden ist, ordne ich an:
I.
Die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten vom 18. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2495) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 5 (Zuständigkeiten im Heer) wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter die Regimenter" durch die Angabe das Heerestruppenkommando, die Regimenter, das Ausbildungszentrum Munster" ersetzt.
- bb)
- In Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter und das Heerestruppenkommando" gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 Nr. 1 werden die Wörter und das Heerestruppenkommando" gestrichen.
- 2.
- In Artikel 7 (Zuständigkeiten in der Streitkräftebasis) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe Verteidigungsbezirkskommandos," gestrichen.
- 3.
- Artikel 9 (Entlassungen nach § 29 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Wehrpflichtgesetzes) wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe Bundeswehrkrankenhäuser," wird die Angabe Institute des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr," eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe Sanitätszentren," wird die Angabe Versorgungs- und Instandsetzungszentren," eingefügt.
II.
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
(2) Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss ist beteiligt worden.
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