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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (2. SÜFVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. SÜFVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. SÜFVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
B. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2294
Bekanntmachung SÜFVNB
... Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der ...
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