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Frühere Fassungen von § 6 PassDEÜV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2010 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.2010 BGBl. I S. 1440 |
aktuell vorher | 19.11.2008 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom 13.11.2008 BGBl. I S. 2201 |
aktuell vorher | 01.05.2008 | Artikel 3 Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Passdaten sowie zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 09.10.2007 BGBl. I S. 2312 |
aktuell | vor 01.05.2008 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7904/al151925.htm