Tools:
Update via:
§ 2 - Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
§ 2 Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten
(1) 1Der vorläufige Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 3 abgedruckten Muster auszustellen. 2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.
(2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften V. v. 30. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 290 m.W.v. 1. Januar 2024
Anzeige
Frühere Fassungen von § 2 PassV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290 |
aktuell vorher | 01.09.2021 | Artikel 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3682 |
aktuell vorher | 01.11.2010 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 25.10.2010 BGBl. I S. 1440 |
aktuell | vor 01.11.2010 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 PassV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PassV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... wird angefügt: „Anlage 11". 2. Die §§ 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Muster des Reisepasses; Änderung von ... nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden. § 3 Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten (1) Der ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11." 3. Dem § 3 wird folgender Satz angefügt: „Für die einzutragenden Daten gelten die ... 10. Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 3 zu § 3 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger ...
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... 2 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt. 3. In der Anlage 3 zu § 3 wird in dem Passmuster vorläufiger Reisepass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der ...
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 2 PAuswVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... „Passmuster; Ausgabe und Versand des Passes" ersetzt. b) Die Angabe zu § 2 wird aufgehoben. c) Die bisherigen Angaben zu den §§ 3 bis 5 werden die ... c) Die bisherigen Angaben zu den §§ 3 bis 5 werden die Angaben zu den §§ 2 bis 4. d) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe zu § 5 ... des Passes" ersetzt. 3. § 2 wird aufgehoben. 4. Die bisherigen §§ 3 bis 5 werden die §§ 2 bis ... 3. § 2 wird aufgehoben. 4. Die bisherigen §§ 3 bis 5 werden die §§ 2 bis 4. 5. Nach § 4 wird ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7923/a152078.htm