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Synopse aller Änderungen der PassV am 01.03.2013

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2013 durch Artikel 1 der PassVuaÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PassV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

PassV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2013 geltenden Fassung
PassV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Kapitel 1 Passmuster
    § 1 Muster für den Reisepass
    § 2 Muster für den Kinderreisepass
    § 3 Muster für den vorläufigen Reisepass
    § 4 Muster für den amtlichen Pass
    § 5 Lichtbild
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
    § 6 Befreiung von der Passpflicht
    § 7 Passersatz
    § 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
    § 9 Lichtbilder für den Passersatz
    § 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
    § 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Kapitel 3 Amtliche Pässe
    § 12 Ausstellung
    § 13 Gültigkeitsdauer
    § 14 Rückgabe
Kapitel 4 Gebühren
    § 15 Gebühren
    § 16 Erstattung von Auslagen
    § 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
    § 18 Übergangsregelung
    Anlage 1
    Anlage 1a
    Anlage 2
    Anlage 3
    Anlage 4
    Anlage 5
    Anlage 6
    Anlage 7
    Anlage 7a
    Anlage 8
    Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz
    Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge im Reisepass
(Text neue Fassung)

    Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes

Anlage 2


vorherige Änderung nächste Änderung

(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2404 ff; 2010 I S. 1445f)



(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2404 ff; 2010 I S. 1445f; 2013 I S. 333 f)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)

Kinderreisepass
Passbuchinnenseiten 6 und 7
Kinderreisepass, Passbuchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2010 I S. 1445)


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Kinderreisepass
Aufkleber Personaldaten
Kinderreisepass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2010 I S. 1445)


Kinderreisepass
Aufkleber Verlängerung/Änderung
Kinderreisepass, Aufkleber Verlängerung/Änderung (BGBl. 2010 I S. 1446)




Kinderreisepass
Aufkleber Personaldaten
Kinderreisepass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 333)


Kinderreisepass
Aufkleber Verlängerung/Änderung
Kinderreisepass Aufkleber Verlängerung/Änderung (BGBl. 2013 I S. 334)


Anlage 3


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(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2413 ff; 2010 I S. 1447)



(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2413 ff; 2010 I S. 1447; 2013 I S. 335)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)

Vorläufiger Reisepass
Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Reisepass, Passbuchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2010 I S. 1447)


vorherige Änderung nächste Änderung

Vorläufiger Reisepass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Reisepass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2010 I S. 1447)




Vorläufiger Reisepass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Reisepass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 335)


Anlage 6


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(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2437 ff; 2010 I S. 1450)



(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2437 ff; 2010 I S. 1450; 2013 I S. 336)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)

Vorläufiger Dienstpass
Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Dienstpass, Passbuchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2010 I S. 1450)


vorherige Änderung nächste Änderung

Vorläufiger Dienstpass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Dienstpass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2010 I S. 1450)




Vorläufiger Dienstpass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Dienstpass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 336)


Anlage 7


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(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2445 ff; 2010 I S. 1443)



(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2445 ff; 2010 I S. 1443; 2013 I S. 337)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)

Vorläufiger Diplomatenpass
Passbuchinnenseiten 6 und 7
Vorläufiger Diplomatenpass, Passbuchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2010 I S. 1451)


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Vorläufiger Diplomatenpass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Diplomatenpass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2010 I S. 1451)




Vorläufiger Diplomatenpass
Aufkleber Personaldaten
Vorläufiger Diplomatenpass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 337)


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Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge im Reisepass




Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes


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Vorbemerkung:

1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass als auch für den Dienst- und Diplomatenpass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.

2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont 'UnicodeDoc'. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.

3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz 'String.Latin' zu verwenden.

4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.

5. In den Datenfeldern Name (Familienname und Geburtsname) sowie 'Vornamen' sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.

6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.

Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sofern die in der Schriftgröße 2 zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen sollte, ist die Schriftgröße 3 zu verwenden.

Sollte auch die Zeichenzahl in Schriftgröße 3 nicht ausreichend sein, ist die Schriftgröße 4 zu verwenden.

Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 4 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Bei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen sowie vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässen sind Einträge im Datenfeld 'Name' gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in den Schriftgrößen 1 und 3 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.

Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.

7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutragen. Dem Geburtsnamen ist die Zeichenfolge 'GEB.' bzw. 'geb.' unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.

8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld 'Name' eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.

9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.

10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen.


Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

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Schriftgröße 1
(2,12 mm) 1)2) | Schriftgröße 2
(2,12
mm)
kleinerer Abstand | Schriftgröße 3
(1,59
mm) | Schriftgröße 4
(1,06
mm)

Seriennummer 3) | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
9 Zeichen) | - 4) | - | -

Familienname 5)

und
Geburtsname 6)
| 36 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
72 Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
90 Zeichen) | 51 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt
153 Zeichen) | 59 Zeichen pro Zeile;
4 Zeilen (insgesamt
236 Zeichen)



Schriftgröße 11
Schriftfont des
Passherstellers:

(2,12 mm)
UnicodeDoc: 2,4 mm
| Schriftgröße 2 (2,12 mm)
kleinerer Abstand
Schriftfont des
Passherstellers:
| Schriftgröße 3 (1,59 mm)
Schriftfont des
Passherstellers:
UnicodeDoc: 2 mm
| Schriftgröße 4 (1,06 mm)
Schriftfont des
Passherstellers:


Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
9 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Name (Familienname

und Geburtsname) | 36 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
72 Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
90 Zeichen) | 51 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt
153 Zeichen) | 59 Zeichen pro Zeile;
4 Zeilen (insgesamt
236 Zeichen)

Vornamen | 36 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
36 Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
45 Zeichen) | 51 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
102 Zeichen) | 59 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt
177 Zeichen)

vorherige Änderung nächste Änderung

Tag der Geburt | 10 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
10 Zeichen) | - | - | -



Tag der Geburt | 10 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Ort der Geburt | 27 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
27 Zeichen) | 33 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
33 Zeichen) | 38 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
76 Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt
135 Zeichen)

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Geschlecht | 1 Zeichen | - | - | -



Geschlecht | 1 Zeichen | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Staatsangehörigkeit | 20 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
20 Zeichen) | 25 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
25 Zeichen) | 29 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
29 Zeichen) | 33 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
66 Zeichen)

vorherige Änderung nächste Änderung

Letzter Tag der
Gültigkeitsdauer
| 10 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
10 Zeichen) | - | - | -

Wohnort 7) | 35 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
70 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
110 Zeichen) | - | -

Farbe der Augen 7) | 35 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
55 Zeichen) | - | -

Größe 7) | 3 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
3 Zeichen) | 3 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
3 Zeichen) | - | -

Ordensname,
Künstlername 7) | 35 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
55 Zeichen) | - | -

Ausstellende Behörde | 28 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt
84 Zeichen) | - | - | -

Dienstort und
Dienstbezeichnung 8)
| 35 Zeichen pro Zeile;
5 Zeilen (insgesamt
175 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
5 Zeilen (insgesamt
275 Zeichen) | - | -

Passaktennummer 8)
| 35 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
55 Zeichen) | - | -



Gültig bis (letzter Tag
der Gültigkeitsdauer)
| 10 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Wohnort | 35 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
70 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
110 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Farbe der Augen | 35 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
55 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Größe | 3 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
3 Zeichen) | 3 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
3 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Ordensname,
Künstlername | 35 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
55 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Ausstellende Behörde | 28 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt
84 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Ausgestellt (Ort)
| 25 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile
| Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Datum
in der Passkarte
bzw. auf dem
Personalisierungs-
aufkleber | 10 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Datum
auf der Seite 2 des
beim Passhersteller
personalisierten
Reisepasses,
Dienstpasses bzw.
Diplomatenpasses | 18 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
18 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Typ | 2 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
2 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Kode | 1 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Dienstort und
Dienstbezeichnung2
| 35 Zeichen pro Zeile;
5 Zeilen (insgesamt
175 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
5 Zeilen (insgesamt
275 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Passaktennummer3
| 35 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
55 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


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Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des
Dienstortes
und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße 9)

Dienstort/Dienstbezeichnung
| 13 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen
(insgesamt 533 Zeichen)



Datenfelder des Aufklebers für
Änderungen
des Dienstortes und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße

Dienstort-/Dienstbezeichnung
| 11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen
(insgesamt 467 Zeichen)

Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

vorherige Änderung


1) Soweit nicht die maximale Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen ausgenutzt wird, werden die Daten im Normalschriftgrad (Schriftgröße 1; 2,12 mm) und in einer Zeile dargestellt.
Die Datenfelder 'Familienname und gegebenenfalls Geburtsname' können auch im Normalschriftgrad zweizeilig dargestellt werden. Das Datenfeld 'Behörde' kann im Normalschriftgrad dreizeilig dargestellt werden. Falls erforderlich, können die Daten in den Feldern 'Vorname', 'Geburtsort' auch in den Verkleinerungsschriftgraden mit jeweils einer zusätzlichen Zeile dargestellt werden, in den Feldern 'Familienname und gegebenenfalls Geburtsname' mit zwei zusätzlichen Zeilen.
2) Bei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen können die Passdaten ausschließlich in der
Schriftgröße 1 wiedergegeben werden. Dabei werden einzelne Datenfelder mit einer eingeschränkten Zeichenanzahl dargestellt.
3) Die Prüfziffer nach der neunstelligen alphanumerischen Seriennummer wird in der Regel durch das Verfahren generiert.
4) Bei bestimmten Datenfeldern
ist die Verwendung des Verkleinerungsschriftgrades nicht vorgesehen.
5) Soweit ein Doktorgrad existiert, wird dieser im Feld 'Name' eingetragen und verkürzt dieses entsprechend (z. B. um 4 Stellen bei Eintragung von 'DR.').
6) Soweit ein Geburtsname existiert, kommt diesem mindestens eine vollständige Zeile zu. Am Beginn dieser Zeile werden fünf Zeichen durch die Zeichenfolge 'GEB.' bzw. 'geb.' belegt.
7) Kommt in mindestens einem der Felder 'Wohnort', 'Farbe der Augen', 'Größe' oder 'Ordens- und Künstlername' die Schriftgröße 2 zum Einsatz, so werden diese Felder insgesamt mit der Schriftgröße 2 ausgegeben.
8) Felder, die
nur für die amtlichen Pässe gelten. Kommt im Feld 'Dienstort und Dienstbezeichnung' die Schriftgröße 2 zum Einsatz, so wird auch das Feld 'Passaktennummer' mit dieser Schriftgröße ausgegeben.
9) Für die Tintenstrahldrucker in den Passbehörden sind folgende Einstellungen erforderlich: Für Dienstbezeichnung/Dienstort und Seriennummer ist jeweils die Schriftart Courier Fett im Schriftgrad 10 Punkt zu verwenden.





1
Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
2 Gilt
nur für amtliche Pässe.
3 Gilt nur für amtliche Pässe.