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Synopse aller Änderungen der PassV am 01.03.2017
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2017 durch Artikel 1 der 2. PassVuAufenthVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PassV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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PassV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2017 geltenden Fassung | PassV n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Kapitel 1 Passmuster § 1 Muster für den Reisepass § 2 Muster für den Kinderreisepass § 3 Muster für den vorläufigen Reisepass § 4 Muster für den amtlichen Pass § 5 Lichtbild Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere § 6 Befreiung von der Passpflicht § 7 Passersatz § 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz § 9 Lichtbilder für den Passersatz § 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes § 11 Andere Regelungen für einen Passersatz Kapitel 3 Amtliche Pässe § 12 Ausstellung § 13 Gültigkeitsdauer § 14 Rückgabe Kapitel 4 Gebühren § 15 Gebühren § 16 Erstattung von Auslagen § 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren Kapitel 5 Schlussvorschrift § 18 Übergangsregelung | |
(Text alte Fassung) Anlage 1 Anlage 1a Anlage 2 | (Text neue Fassung) Anlage 1 Passmuster Reisepass (32 Seiten) Anlage 1a Passmuster Reisepass (48 Seiten) Anlage 2 Passmuster Kinderreisepass |
Anlage 3 | |
Anlage 4 Anlage 5 | Anlage 4 Passmuster Dienstpass Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass |
Anlage 6 Anlage 7 Anlage 7a Anlage 8 Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes | |
§ 15 Gebühren | |
(1) An Gebühren sind zu erheben 1. für die Ausstellung | |
a) eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 59 Euro, | a) eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 60 Euro, |
b) eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 37,50 Euro, c) eines Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich zu der in Nummer 1a und 1b bestimmten Gebühr 22 Euro, d) eines Reisepasses nach Nummer 1a bis 1c im Expressverfahren zusätzlich zu den dort bestimmten Gebühren 32 Euro, e) eines vorläufigen Reisepasses 26 Euro, f) eines Kinderreisepasses 13 Euro, g) eines Ausweises für Binnenschiffer und deren Familienangehörige für die Flussschifffahrt auf der Donau (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) 16 Euro, h) eines Ausweises, der von den Behörden und Dienststellen ausgestellt wird, die für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) 8 Euro, i) eines Ausweises, der ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) 8 Euro, 2. für die Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses und für die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses oder eines anderen unter Nummer 1 genannten Ausweises 6 Euro. (2) Die Gebühr ist zu verdoppeln 1. für eine der in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe e bis i und Nr. 2 genannten Amtshandlungen, wenn sie auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen werden; 2. für eine der in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a, b, e und f und Nr. 2 genannten Amtshandlungen, wenn sie auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen werden. (3) Wird die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen, sind die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b um 21 Euro, die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e, f und i um 13 Euro und die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 2 um 12 Euro anzuheben. (4) Gebühren sind nicht zu erheben 1. für die Ausstellung oder Änderung eines amtlichen Passes; 2. für die Ausstellung oder Änderung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses oder eines anderen in Absatz 1 Nr. 1 genannten Ausweises, wenn die Ausstellung von Amts wegen erfolgt oder die Änderung von Amts wegen eingetragen wird; 3. für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass, im Kinderreisepass oder in einem anderen in Absatz 1 Nr. 1 genannten Ausweis. | |
§ 18 Übergangsregelung | |
(1) 1 Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. 2 Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des § 1 des Passgesetzes. (2) Vordrucke für Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe, Dienstpässe, vorläufige Dienstpässe, Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden. | |
(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden. | |
Anlage 1 | Anlage 1 Passmuster Reisepass (32 Seiten) |
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2390 ff; 2008 I S. 2202; 2010 I S. 1443; 2013 I S. 332; 2015 I S. 220 ff) (Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen) Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartenrückseite Reisepass (32 Seiten) Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 32 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen. | Reisepass (32 Seiten) Einband Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert. |
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3 | |
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5 | |
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz | Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7 Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9 (Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 10 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten) Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes |
Anlage 1a | Anlage 1a Passmuster Reisepass (48 Seiten) |
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2397 ff; 2008 I S. 2203; 2010 I S. 1444; 2015 I S. 224 ff) (Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen) Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartenrückseite Reisepass (48 Seiten) Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 48 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen. | Reisepass (48 Seiten) Einband Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert. |
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3 | |
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5 | |
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz | Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7 Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9 (Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 10 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten) Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes |
Anlage 2 | Anlage 2 Passmuster Kinderreisepass |
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2404 ff; 2010 I S. 1445f; 2013 I S. 333 f; 2015 I S. 228) (Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen) | Kinderreisepass Einband Kinderreisepass Vorsatz und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 16 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer perforiert. Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 2 und 3 Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 4 und 5 |
Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7 | |
Kinderreisepass Aufkleber Personaldaten Kinderreisepass Aufkleber Verlängerung/Änderung | Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 8 und 9 Seiten 8 bis 15 gleichlautend. Kinderreisepass Passbuchinnenseite 16 und Vorsatz Kinderreisepass Aufkleber Personaldaten Kinderreisepass Aufkleber Verlängerung/Änderung |
Anlage 4 | Anlage 4 Passmuster Dienstpass |
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2421 ff; 2008 I S. 2204; 2010 I S. 1448; 2015 I S. 230 ff) (Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen) Dienstpass Vorsatz und Passkartenrückseite Dienstpass Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 48 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen. | Dienstpass Einband Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite Dienstpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert. |
Dienstpass Passbuchinnenseiten 2 und 3 | |
Dienstpass Passbuchinnenseiten 4 und 5 | |
Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz | Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7 Dienstpass Passbuchinnenseiten 8 und 9 Dienstpass Passbuchinnenseiten 10 und 11 (Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten) Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes |
Anlage 5 | Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass |
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2429 ff; 2008 I S. 2205; 2010 I S. 1449; 2015 I S. 234 ff) (Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen) Diplomatenpass Vorsatz und Passkartenrückseite Diplomatenpass Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 48 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen. | Diplomatenpass Einband Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert. |
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3 | |
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5 | |
Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz | Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11 (Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten) Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes |
Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes | |
Vorbemerkung: | |
1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass als auch für den Dienst- und Diplomatenpass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass. | 1. Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass. |
2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont 'UnicodeDoc'. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist. | |
3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz 'String.Latin' zu verwenden. 4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften. 5. In den Datenfeldern Name (Familienname und Geburtsname) sowie 'Vornamen' sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist. 6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle vorzunehmen. Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sofern die in der Schriftgröße 2 zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen sollte, ist die Schriftgröße 3 zu verwenden. Sollte auch die Zeichenzahl in Schriftgröße 3 nicht ausreichend sein, ist die Schriftgröße 4 zu verwenden. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 4 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen. Bei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen sowie vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässen sind Einträge im Datenfeld 'Name' gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in den Schriftgrößen 1 und 3 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen. | 3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz 'String.Latin' zu verwenden. 4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften. 5. In den Datenfeldern 'Name' (Familienname und Geburtsname) sowie 'Vornamen' sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist. 6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen: a) Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt: Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen. b) Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt: Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen. Einträge im Datenfeld 'Name' sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen. |
Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig. Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen. | |
7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutragen. Dem Geburtsnamen ist die Zeichenfolge 'GEB.' bzw. 'geb.' unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen. | 7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass: Der Geburtsname ist in das Feld 'Geburtsname' einzutragen. Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt: Der Geburtsname ist im Feld 'Name' in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die Zeichenfolge 'GEB.' bzw. 'geb.' unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen. |
8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld 'Name' eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag. | |
9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern. | 9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern. |
10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen. | |
11. Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten. 12. Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Reisepass lautet 'DEUTSCH'. Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt: Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag 'DEUTSCH'. In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen. Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass | |
Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen | |
Schriftgröße 11 Schriftfont des Passherstellers: (2,12 mm) UnicodeDoc: 2,4 mm | Schriftgröße 2 (2,12 mm) kleinerer Abstand Schriftfont des Passherstellers: | Schriftgröße 3 (1,59 mm) Schriftfont des Passherstellers: UnicodeDoc: 2 mm | Schriftgröße 4 (1,06 mm) Schriftfont des Passherstellers: Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Name (Familienname und Geburtsname) | 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 72 Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 90 Zeichen) | 51 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 153 Zeichen) | 59 Zeichen pro Zeile; 4 Zeilen (insgesamt 236 Zeichen) Vornamen | 36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 36 Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 45 Zeichen) | 51 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 102 Zeichen) | 59 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 177 Zeichen) Tag der Geburt | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Ort der Geburt | 27 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 27 Zeichen) | 33 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 33 Zeichen) | 38 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 76 Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 135 Zeichen) Geschlecht | 1 Zeichen | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Staatsangehörigkeit | 20 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 20 Zeichen) | 25 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 25 Zeichen) | 29 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 29 Zeichen) | 33 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 66 Zeichen) Gültig bis (letzter Tag der Gültigkeitsdauer) | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Wohnort | 35 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 70 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 110 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig. Farbe der Augen | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 55 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig. Größe | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen) | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig. Ordensname, Künstlername | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 55 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig. Ausstellende Behörde | 28 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 84 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Ausgestellt (Ort) | 25 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Datum in der Passkarte bzw. auf dem Personalisierungs- aufkleber | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Datum auf der Seite 2 des beim Passhersteller personalisierten Reisepasses, Dienstpasses bzw. Diplomatenpasses | 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 18 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig. Dienstort und Dienstbezeichnung2 | 35 Zeichen pro Zeile; 5 Zeilen (insgesamt 175 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile; 5 Zeilen (insgesamt 275 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig. Passaktennummer3 | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 55 Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind unzulässig. Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen Schriftgröße Dienstort-/Dienstbezeichnung | 11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen (insgesamt 467 Zeichen) | Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1 Schriftfont des Passherstellers Schriftgröße 2,0 mm | Schriftgröße 2 Schriftfont des Passherstellers Schriftgröße 1,3 mm ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) | Nicht zulässig 1 | [a] Name1 | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) [a] Name2 [b] Geburtsname | [a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile [b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 80 Zeichen) | [a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen [b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile ODER [a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile [b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) 2 | Vornamen | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen (insgesamt 186 Zeichen) 3 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig 4 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig 5 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig 6 | Geburtsort | 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 40 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 124 Zeichen) 7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig 8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig 9 | Behörde | 28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 56 Zeichen) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen) 11 | Wohnort (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig 12 | Größe (Seite 1) | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen) | Nicht zulässig 13 | Augenfarbe (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig 14 | Ordens- oder Künstlername (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig 11 | Dienstort und Dienstbezeichnung3 (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen (insgesamt 315 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Passaktennummer4 (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 35 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Behörde bzw. Ausstellungsort (Seite 2) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 105 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Datum (Seite 2) | 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 18 Zeichen) | Nicht zulässig 1 Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen. 2 Fall: Es gibt einen Geburtsnamen. 3 Gilt nur für amtliche Pässe. 4 Gilt nur für amtliche Pässe. Tabelle 2: Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm | Schriftgröße 2 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,0 mm ohne | Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 2 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile | Nicht zulässig 1 | Name | 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen (insgesamt 72 Zeichen) | 44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen (insgesamt 132 Zeichen) 2 | Vornamen | 36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 36 Zeichen) | Nicht zulässig 3 | Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen) | Nicht zulässig 4 | Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig 5 | Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig 6 | Geburtsort | 23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 23 Zeichen) | Nicht zulässig 7 | Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig 8 | Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig 9 | Ausstellende Behörde | 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 46 Zeichen) | Nicht zulässig 11 | Wohnort | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig 12 | Größe5 | 6 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 6 Zeichen) | Nicht zulässig 13 | Augenfarbe | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig 14 | Ordens- oder Künstlername | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 24 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Ausstellende Behörde | 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen (insgesamt 48 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Ausgestellt (Ort) | 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 25 Zeichen) | Nicht zulässig ohne | Datum | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen) | Nicht zulässig 5 Größenangabe im Format '123 CM'. Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen Datenfelder des Aufklebers für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen Schriftgröße 1 UnicodeDoc, Fettdruck Schriftgröße 2,4 mm Dienstort/Dienstbezeichnung | 11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen (insgesamt 467 Zeichen) |
Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen) | |
1 Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten. 2 Gilt nur für amtliche Pässe. 3 Gilt nur für amtliche Pässe. | |
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