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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BilBuchhPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BilBuchhPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BilBuchhPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin nach den §§ 2 bis 7 sowie zu weiteren Qualifikationen nach den §§ 8 und 9 durchführen, in denen ...
Anlage 1 BilBuchhPrV (zu § 6 Abs. 3) (vom 03.04.2014)
Anlage 2 BilBuchhPrV (zu § 6 Abs. 3) (vom 03.04.2014)
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