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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften und der Düngemittelverordnung (PflSRuDüMVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Neubekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit und der Düngemittelverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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