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§ 1 - Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
neugefasst durch B. v. 17.10.2012 BGBl. I S. 2166, 2725; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 01.05.2008; FNA: 2125-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.05.2008; FNA: 2125-46 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Anwendungsbereich
Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über
- 1.
- Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie
- 2.
- Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte),
Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen G. v. 27. Juli 2021 BGBl. I S. 3146 m.W.v. 16. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 1 VIG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.07.2021 (30.07.2021) | Artikel 8 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3146 |
aktuell vorher | 01.09.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15.03.2012 BGBl. I S. 476 |
aktuell | vor 01.09.2012 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 VIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 8 ProdSGNOG Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes
... 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „Nummer 26" durch die Angabe „Nummer 25" ersetzt. ...
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