Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie (1. ZuckUmSVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.11.2007 BGBl. I S. 2563 (Nr. 56); Geltung ab 10.11.2007

Artikel 1



In § 1 der Verordnung über die befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie vom 30. Juni 2006 (BAnz. S. 4778), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2594) geändert worden ist, werden nach der Angabe „(ABl. EU Nr. L 58 S. 42)" die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.



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