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§ 10 - Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2590 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771
Geltung ab 01.12.2007, abweichend siehe § 35; FNA: 700-6 Wirtschaftsverwaltung
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§ 10 Betriebsübernahme



1Die vollständige oder teilweise Übernahme des Betriebs eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen eines solchen bedarf der Erlaubnis, wenn durch die Übernahme die Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 1 entfällt. 2Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist vom Übernehmenden zu stellen. 3Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn der weitere Betrieb des hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen des hochwertigen Erdfernerkundungssystems die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.





 

Frühere Fassungen von § 10 SatDSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1637

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 SatDSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SatDSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SatDSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 SatDSiG Verfahren (vom 17.07.2020)
... Genehmigung nach § 3 Abs. 1, eine Zulassung nach § 11 Absatz 1 und eine Erlaubnis nach § 10 Satz 1 setzen jeweils einen schriftlichen Antrag voraus. Eine Erlaubnis nach § 19 Absatz 1 ...
§ 28 SatDSiG Ordnungswidrigkeiten (vom 17.07.2020)
... betreibt, 2. (aufgehoben) 3. ohne Erlaubnis a) nach § 10 Satz 1 den Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen eines solchen ...
 
Zitat in folgenden Normen

BAFA Besondere Gebührenverordnung (BAFABGebV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4317
Anlage BAFABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
...  systems oder von Teilen eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems nach § 10 SatDSiG 18.305 4 Zulassung als Datenanbieter nach § 11 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
Artikel 2 1. AWGuaÄndG Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 10 die Wörter „Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen;" gestrichen. ... „Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen;" gestrichen. 2. § 10 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... 11 Abs. 1" durch die Angabe „§ 11 Absatz 1" und die Angabe „ § 10 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 10 Satz 1" ersetzt. bb) Satz 2 wird ... 11 Absatz 1" und die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „ § 10 Satz 1" ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. cc) In dem neuen Satz ... a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) In Nummer 3 Buchstabe a wird die Angabe „ § 10 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 10 Satz 1" ersetzt. 6. In § 29 ... Nummer 3 Buchstabe a wird die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „ § 10 Satz 1" ersetzt. 6. In § 29 Absatz 1 wird die Angabe „§ 28 Abs. 1 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gebührenverordnung zum Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiGebV)
V. v. 16.06.2010 BGBl. I S. 807; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 57 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage SatDSiGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis
... tems oder von Teilen eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems § 10 Abs. 2 SatDSiG 13.300 4 Zulassung als Datenanbieter  ...