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Synopse aller Änderungen des VVG am 01.01.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2025 durch Artikel 32 des ZuFinG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des VVG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

VVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
VVG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 32 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Teil 1 Allgemeiner Teil
    Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige
       Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
          § 1 Vertragstypische Pflichten
          § 1a Vertriebstätigkeit des Versicherers
          § 2 Rückwärtsversicherung
          § 3 Versicherungsschein
          § 4 Versicherungsschein auf den Inhaber
          § 5 Abweichender Versicherungsschein
          § 6 Beratung des Versicherungsnehmers
          § 6a Einzelheiten der Auskunftserteilung
          § 7 Information des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung
          § 7a Querverkäufe
          § 7b Information bei Versicherungsanlageprodukten
          § 7c Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht
(Text alte Fassung) nächste Änderung

          § 7d Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen
(Text neue Fassung)

          § 7d (aufgehoben)
          § 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung
          § 9 Rechtsfolgen des Widerrufs
          § 10 Beginn und Ende der Versicherung
          § 11 Verlängerung, Kündigung
          § 12 Versicherungsperiode
          § 13 Änderung von Anschrift und Name
          § 14 Fälligkeit der Geldleistung
          § 15 Hemmung der Verjährung
          § 16 Insolvenz des Versicherers
          § 17 Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen
          § 18 Abweichende Vereinbarungen
       Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
          § 19 Anzeigepflicht
          § 20 Vertreter des Versicherungsnehmers
          § 21 Ausübung der Rechte des Versicherers
          § 22 Arglistige Täuschung
          § 23 Gefahrerhöhung
          § 24 Kündigung wegen Gefahrerhöhung
          § 25 Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung
          § 26 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
          § 27 Unerhebliche Gefahrerhöhung
          § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
          § 29 Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit
          § 30 Anzeige des Versicherungsfalles
          § 31 Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
          § 32 Abweichende Vereinbarungen
       Abschnitt 3 Prämie
          § 33 Fälligkeit
          § 34 Zahlung durch Dritte
          § 35 Aufrechnung durch den Versicherer
          § 36 Leistungsort
          § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie
          § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie
          § 39 Vorzeitige Vertragsbeendigung
          § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
          § 41 Herabsetzung der Prämie
          § 42 Abweichende Vereinbarungen
       Abschnitt 4 Versicherung für fremde Rechnung
          § 43 Begriffsbestimmung
          § 44 Rechte des Versicherten
          § 45 Rechte des Versicherungsnehmers
          § 46 Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem
          § 47 Kenntnis und Verhalten des Versicherten
          § 48 Versicherung für Rechnung „wen es angeht"
       Abschnitt 5 Vorläufige Deckung
          § 49 Inhalt des Vertrags
          § 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags
          § 51 Prämienzahlung
          § 52 Beendigung des Vertrags
       Abschnitt 6 Laufende Versicherung
          § 53 Anmeldepflicht
          § 54 Verletzung der Anmeldepflicht
          § 55 Einzelpolice
          § 56 Verletzung der Anzeigepflicht
          § 57 Gefahränderung
          § 58 Obliegenheitsverletzung
       Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
          Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Beratungspflichten
             § 59 Begriffsbestimmungen
             § 60 Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers
             § 61 Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers
             § 62 Zeitpunkt und Form der Information
             § 63 Schadensersatzpflicht
             § 64 Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers
             § 65 Großrisiken
             § 66 Sonstige Ausnahmen
             § 67 Abweichende Vereinbarungen
             § 68 Versicherungsberater
          Unterabschnitt 2 Vertretungsmacht
             § 69 Gesetzliche Vollmacht
             § 70 Kenntnis des Versicherungsvertreters
             § 71 Abschlussvollmacht
             § 72 Beschränkung der Vertretungsmacht
             § 73 Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler
    Kapitel 2 Schadensversicherung
       Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
          § 74 Überversicherung
          § 75 Unterversicherung
          § 76 Taxe
          § 77 Mehrere Versicherer
          § 78 Haftung bei Mehrfachversicherung
          § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung
          § 80 Fehlendes versichertes Interesse
          § 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles
          § 82 Abwendung und Minderung des Schadens
          § 83 Aufwendungsersatz
          § 84 Sachverständigenverfahren
          § 85 Schadensermittlungskosten
          § 86 Übergang von Ersatzansprüchen
          § 87 Abweichende Vereinbarungen
       Abschnitt 2 Sachversicherung
          § 88 Versicherungswert
          § 89 Versicherung für Inbegriff von Sachen
          § 90 Erweiterter Aufwendungsersatz
          § 91 Verzinsung der Entschädigung
          § 92 Kündigung nach Versicherungsfall
          § 93 Wiederherstellungsklausel
          § 94 Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern
          § 95 Veräußerung der versicherten Sache
          § 96 Kündigung nach Veräußerung
          § 97 Anzeige der Veräußerung
          § 98 Schutz des Erwerbers
          § 99 Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts
Teil 2 Einzelne Versicherungszweige
    Kapitel 1 Haftpflichtversicherung
       Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
          § 100 Leistung des Versicherers
          § 101 Kosten des Rechtsschutzes
          § 102 Betriebshaftpflichtversicherung
          § 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles
          § 104 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
          § 105 Anerkenntnis des Versicherungsnehmers
          § 106 Fälligkeit der Versicherungsleistung
          § 107 Rentenanspruch
          § 108 Verfügung über den Freistellungsanspruch
          § 109 Mehrere Geschädigte
          § 110 Insolvenz des Versicherungsnehmers
          § 111 Kündigung nach Versicherungsfall
          § 112 Abweichende Vereinbarungen
       Abschnitt 2 Pflichtversicherung
          § 113 Pflichtversicherung
          § 114 Umfang des Versicherungsschutzes
          § 115 Direktanspruch
          § 116 Gesamtschuldner
          § 117 Leistungspflicht gegenüber Dritten
          § 118 Rangfolge mehrerer Ansprüche
          § 119 Obliegenheiten des Dritten
          § 120 Obliegenheitsverletzung des Dritten
          § 121 Aufrechnung gegenüber Dritten
          § 122 Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache
          § 123 Rückgriff bei mehreren Versicherten
          § 124 Rechtskrafterstreckung
    Kapitel 2 Rechtsschutzversicherung
       § 125 Leistung des Versicherers
       § 126 Schadensabwicklungsunternehmen
       § 127 Freie Anwaltswahl
       § 128 Gutachterverfahren
       § 129 Abweichende Vereinbarungen
    Kapitel 3 Transportversicherung
       § 130 Umfang der Gefahrtragung
       § 131 Verletzung der Anzeigepflicht
       § 132 Gefahränderung
       § 133 Vertragswidrige Beförderung
       § 134 Ungeeignete Beförderungsmittel
       § 135 Aufwendungsersatz
       § 136 Versicherungswert
       § 137 Herbeiführung des Versicherungsfalles
       § 138 Haftungsausschluss bei Schiffen
       § 139 Veräußerung der versicherten Sache oder Güter
       § 140 Veräußerung des versicherten Schiffes
       § 141 Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme
    Kapitel 4 Gebäudefeuerversicherung
       § 142 Anzeigen an Hypothekengläubiger
       § 143 Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern
       § 144 Kündigung des Versicherungsnehmers
       § 145 Übergang der Hypothek
       § 146 Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers
       § 147 Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers
       § 148 Andere Grundpfandrechte
       § 149 Eigentümergrundpfandrechte
    Kapitel 5 Lebensversicherung
       § 150 Versicherte Person
       § 151 Ärztliche Untersuchung
       § 152 Widerruf des Versicherungsnehmers
       § 153 Überschussbeteiligung
       § 154 Modellrechnung
       § 155 Standmitteilung
       § 156 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person
       § 157 Unrichtige Altersangabe
       § 158 Gefahränderung
       § 159 Bezugsberechtigung
       § 160 Auslegung der Bezugsberechtigung
       § 161 Selbsttötung
       § 162 Tötung durch Leistungsberechtigten
       § 163 Prämien- und Leistungsänderung
       § 164 Bedingungsanpassung
       § 165 Prämienfreie Versicherung
       § 166 Kündigung des Versicherers
       § 167 Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes
       § 168 Kündigung des Versicherungsnehmers
       § 169 Rückkaufswert
       § 170 Eintrittsrecht
       § 171 Abweichende Vereinbarungen
    Kapitel 6 Berufsunfähigkeitsversicherung
       § 172 Leistung des Versicherers
       § 173 Anerkenntnis
       § 174 Leistungsfreiheit
       § 175 Abweichende Vereinbarungen
       § 176 Anzuwendende Vorschriften
       § 177 Ähnliche Versicherungsverträge
    Kapitel 7 Unfallversicherung
       § 178 Leistung des Versicherers
       § 179 Versicherte Person
       § 180 Invalidität
       § 181 Gefahrerhöhung
       § 182 Mitwirkende Ursachen
       § 183 Herbeiführung des Versicherungsfalles
       § 184 Abwendung und Minderung des Schadens
       § 185 Bezugsberechtigung
       § 186 Hinweispflicht des Versicherers
       § 187 Anerkenntnis
       § 188 Neubemessung der Invalidität
       § 189 Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten
       § 190 Pflichtversicherung
       § 191 Abweichende Vereinbarungen
    Kapitel 8 Krankenversicherung
       § 192 Vertragstypische Leistungen des Versicherers
       § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht
       § 194 Anzuwendende Vorschriften
       § 195 Versicherungsdauer
       § 196 Befristung der Krankentagegeldversicherung
       § 197 Wartezeiten
       § 198 Kindernachversicherung
       § 199 Beihilfeempfänger
       § 200 Bereicherungsverbot
       § 201 Herbeiführung des Versicherungsfalles
       § 202 Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten
       § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung
       § 204 Tarifwechsel
       § 205 Kündigung des Versicherungsnehmers
       § 206 Kündigung des Versicherers
       § 207 Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses
       § 208 Abweichende Vereinbarungen
Teil 3 Schlussvorschriften
    § 209 Rückversicherung, Seeversicherung
    § 210 Großrisiken, laufende Versicherung
    § 210a Elektronische Transportversicherungspolice
    § 211 Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen
    § 212 Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit
    § 213 Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten
    § 214 Schlichtungsstelle
    § 215 Gerichtsstand
    § 216 Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit
vorherige Änderung nächste Änderung

    Anlage (zu § 8 Absatz 4 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung


    Anlage (zu § 8 Absatz 4 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung *)
(heute geltende Fassung) 

§ 7a Querverkäufe


(1) Wird ein Versicherungsprodukt zusammen mit einem Nebenprodukt oder einer Nebendienstleistung, das oder die keine Versicherung ist, als Paket oder als Teil eines Pakets oder derselben Vereinbarung angeboten, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer darüber zu informieren, ob die Bestandteile getrennt voneinander gekauft werden können; ist dies der Fall, stellt er eine Beschreibung der Bestandteile der Vereinbarung oder des Pakets zur Verfügung und erbringt für jeden Bestandteil einen gesonderten Nachweis über Kosten und Gebühren.

(2) Wird ein Paket angeboten, dessen Versicherungsdeckung sich von der Versicherungsdeckung beim getrennten Erwerb seiner Bestandteile unterscheidet, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Beschreibung der Bestandteile des Pakets und der Art und Weise zur Verfügung, wie ihre Wechselwirkung die Versicherungsdeckung ändert.

(3) 1 Ergänzt ein Versicherungsprodukt eine Dienstleistung, die keine Versicherung ist, oder eine Ware als Teil eines Pakets oder derselben Vereinbarung, bietet der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Ware oder die Dienstleistung gesondert zu kaufen. 2 Dies gilt nicht, wenn das Versicherungsprodukt Folgendes ergänzt:

1. eine Wertpapierdienstleistung oder Anlagetätigkeit im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates,

2. einen Kreditvertrag im Sinne des Artikels 4 Nummer 3 der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates oder

3. ein Zahlungskonto im Sinne des Artikels 2 Nummer 3 der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

(4) Versicherer haben in den Fällen der Absätze 1 bis 3 die Wünsche und Bedürfnisse des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit den Versicherungsprodukten, die Teil des Pakets oder derselben Vereinbarung sind, zu ermitteln.

vorherige Änderung nächste Änderung

(5) 1 Wird eine Restschuldversicherung als Nebenprodukt oder als Teil eines Pakets oder derselben Vereinbarung angeboten, ist der Versicherungsnehmer eine Woche nach Abgabe seiner Vertragserklärung für das Versicherungsprodukt erneut in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. 2 Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ist dem Versicherungsnehmer mit dieser Belehrung erneut zur Verfügung zu stellen. 3 Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Unterlagen.



(5) 1 Der Versicherer darf einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur dann schließen, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags abgegeben hat. 2 Verstößt der Versicherer gegen diese Verpflichtung, so ist der Restschuldversicherungsvertrag nichtig. 3 Der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrags für Restschuldversicherungen hat gegenüber der versicherten Person die Pflichten eines Versicherers. 4 Die versicherte Person hat die Rechte eines Versicherungsnehmers, insbesondere das Widerrufsrecht.

(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 7d Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen




§ 7d (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

1 Der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrags für Restschuldversicherungen hat gegenüber der versicherten Person die Beratungs- und Informationspflichten eines Versicherers. 2 Die versicherte Person hat die Rechte eines Versicherungsnehmers, insbesondere das Widerrufsrecht. 3 Über dieses Widerrufsrecht ist eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform zu belehren. 4 Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ist mit dieser Belehrung erneut zur Verfügung zu stellen. 5 Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Unterlagen.



 
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage (zu § 8 Absatz 4 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung




Anlage (zu § 8 Absatz 4 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung *)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1687)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1688)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1689)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 4 (BGBl. 2021 I S. 1690)


vorherige Änderung

 


*) In den Bilddateien wurden folgende Änderungen nicht berücksichtigt:

Artikel 32 Nummer 4 G. v. 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)