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Artikel 3 - Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (ZAVFuSGBIIIÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
Artikel 2 Nr. 1 der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ZAVFuSGBIIIÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAVFuSGBIIIÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 ZAVFuSGBIIIÄndG Inkrafttreten
... soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 5 Nr. 4 sowie Artikel 6 Nr. ...
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