Tools:
Update via:
Zitierungen von § 13a RDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a RDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 RDG Widerruf der Registrierung (vom 01.01.2024)
... hinaus erbringt oder beharrlich gegen Auflagen, Darlegungs- und Informationspflichten nach den §§ 13a oder 13b oder Pflichten nach § 13g verstößt, 4. wenn eine juristische ...
§ 15 RDG Vorübergehende Rechtsdienstleistungen (vom 01.01.2024)
... hinaus erbringt, 3. beharrlich gegen Darlegungs- und Informationspflichten nach § 13a verstößt, 4. nicht über die für die Ausübung der ...
§ 20 RDG Bußgeldvorschriften (vom 01.10.2021)
... Absatz 7 Satz 2, entgegen § 13 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 13a Absatz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2. entgegen § 13a Absatz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. entgegen § 13a Absatz 3 oder 4 Satz 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt, ...
Zitat in folgenden Normen
Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2
§ 30 KrZwMG Pflichten zur Information des Kreditnehmers
... (2) Handelt es sich bei dem Kreditnehmer um eine Privatperson im Sinne des § 13a Absatz 5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes , so gilt für die Angabe der Informationen nach Absatz 1 Nummer 7 § 13a Absatz 1 Nummer 3 ... so gilt für die Angabe der Informationen nach Absatz 1 Nummer 7 § 13a Absatz 1 Nummer 3 bis 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes entsprechend. Zudem gilt bei Privatpersonen § 13a Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 ... 3 bis 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes entsprechend. Zudem gilt bei Privatpersonen § 13a Absatz 1 Nummer 7 und Absatz 2 bis 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes entsprechend. (3) Die Mitteilung nach Absatz 1 kann mit der ersten Zahlungsaufforderung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3415
Artikel 3 RDMaÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... S. 2154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Angaben zu den §§ 13a bis 13e werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 13a Darlegungs- und ... zu den §§ 13a bis 13e werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen ... e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6. 7. Der Überschrift zu § 13a werden die Wörter „gegenüber Privatpersonen" angefügt. 8. ... die Wörter „gegenüber Privatpersonen" angefügt. 8. Nach § 13a werden die folgenden §§ 13b und 13c eingefügt: „§ 13b ... b) In Nummer 3 werden die Wörter „oder Darlegungs- und Informationspflichten nach § 13a " durch ein Komma und die Wörter „Darlegungs- und Informationspflichten nach den ... durch ein Komma und die Wörter „Darlegungs- und Informationspflichten nach den §§ 13a oder 13b oder Pflichten nach § 13g" ersetzt. 13. In § 15 Absatz 2 Satz 4 ...
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 1 InkaRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... a) Die Angabe zu § 11a wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 13a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 13a Darlegungs- und ... b) Die Angabe zu § 13a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen § 13b ... eingefügt. 6. Nach § 13 werden die folgenden §§ 13a bis 13d eingefügt: „§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei ... Nach § 13 werden die folgenden §§ 13a bis 13d eingefügt: „ § 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen (1) Registrierte ... Erstattung der Vergütung eines Rechtsanwalts entsprechend." 7. Der bisherige § 13a wird § 13e und wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz ... a) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 11a" durch die Angabe „ § 13a " ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: „Für die ... b) In Absatz 6 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 11a" durch die Angabe „ § 13a " ersetzt. 10. § 16 wird wie folgt ... das Wort „diesem" ersetzt. bb) In Satz 3 Nummer 3 wird die Angabe „ § 13a " durch die Angabe „§ 13e" ersetzt. b) ... mit § 15 Absatz 2 Satz 4, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Satz 2, oder entgegen § 13a Absatz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2. entgegen § 13a Absatz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. entgegen § 13a Absatz 3 oder 4 Satz 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt,". ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7993/v280103.htm