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§ 1 - Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker (WZuckerBeihV k.a.Abk.)
V. v. 11.12.2007 BGBl. I S. 2937 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 97 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Geltung ab 21.12.2007; FNA: 7847-11-4-107 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 21.12.2007; FNA: 7847-11-4-107 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker.
Text in der Fassung des Artikels 19 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz V. v. 13. Dezember 2011 BGBl. I S. 2720 m.W.v. 22. Dezember 2011
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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.12.2011 | Artikel 19 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz vom 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WZuckerBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WZuckerBeihV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WZuckerBeihV Zuständige Stelle
... Stelle für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 3 WZuckerBeihV Form der Verträge (vom 01.04.2012)
... nach den in § 1 genannten Rechtsakten abzuschließenden Lagerverträge haben dem von der Bundesanstalt im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 19 BMELVAnpV Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
... In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von ...
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