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§ 1 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 (ERP-WPG 2008 k.a.Abk.)

§ 1



Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 29. Juni 2007 *) (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

363.000.000
Euro

festgestellt.

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*)
Anm. d. Red.: richtig wäre "vom 26. Juni 2007"

 
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Zitierungen von § 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ERP-WPG 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERP-WPG 2008 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ERP-WPG 2008
... Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.  ...