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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 - ERP-WPG 2008 k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1



Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 29. Juni 2007 *) (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

363.000.000
Euro

festgestellt.

---
*)
Anm. d. Red.: richtig wäre "vom 26. Juni 2007"


§ 2



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 540 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6



Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2009 weiter.


§ 7



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.


Anlage Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007




Kapitel 1 (Ausgaben): Investitions- und Exportfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen

Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006


Kap. 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2008
1.000 €
123
 Ausgaben 
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für
Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und Exportfinanzierungen der gewerblichen
Wirtschaft
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt
Verpflichtungsermächtigung 330.000 T€
davon fällig:
Jahr 2009 bis zu 45.000 T€
Jahr 2010 bis zu 45.000 T€
Jahr 2011 bis zu 45.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 195.000 T€
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 Mio. € der Einsparungen bei Titel 683 01 geleistet werden.
Ausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 231 01.
30.000
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2007 sowie Kosten der Zwischenfinan-
zierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten und sonstigen Verpflichtungen aus
der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Zahlungsverpflichtungen 1.020.000 T€
davon fällig:
Jahr 2009 bis zu 240.000 T€
Jahr 2010 bis zu 200.000 T€
Jahr 2011 bis zu 160.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 420.000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 Mio. € der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
Für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnah-
men bei folgendem Titel geleistet werden: 231 01.
280.000
862 02-330 Finanzierungen von Kooperationsprojekten mit europäischen Institutionen zur Bereitstellung
von haftendem Eigenkapital von mittelständischen Unternehmen in Deutschland
Verpflichtungsermächtigung 100.000 T€
fällig im Jahr 2009 bis zu 25.000 T€
fällig im Jahr 2010 bis zu 25.000 T€
fällig im Jahr 2011 bis zu 25.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 25.000 T€
35.000
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förde-
rung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multi-
plikatoren nach Deutschland
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03
2.600
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische
Begegnung
Verpflichtungsermächtigung 5.100 T€
davon fällig:
Jahr 2009 bis zu 1.500 T€
Jahr 2010 bis zu 1.300 T€
Jahr 2011 bis zu 1.300 T€
Jahr 2012 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02
3.600
Gesamtausgaben351.200
Abschluss 
Zuweisungen und Zuschüsse 6.200
Ausgaben für Investitionen 345.000
 Gesamtausgaben351.200


Investitions- und Exportfinanzierung
Erläuterungen
4
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel-
ständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz-
und Energieeinsparmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der
gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-
Wirtschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderver-
fahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungs-
zwecke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 450 Mio. €
b) Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen 650 Mio. €
c) mittelständische Bürgschaftsbanken
sowie -
privater Refinanzierung Kapital
beteiligungsgesellschaften und
Beteiligungsfonds 280 Mio. €
d) Innovationen 1.000 Mio. €
e) Umwelt/Energieeinsparung 1.450 Mio. €
f) Exportfinanzierung 170 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen
den einzelnen Komplexen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen-
da 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zins-
verbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi-
scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche
Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen
dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz.
Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren
Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinan-
ziert werden.
c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds,
die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften-
dem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische
Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der Kre-
ditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger
freier Berufe.
d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwick-
lung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Umweltschutz/Energieeinsparung
- Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung
sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen
in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,
- Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,
- Bau von Abwasserreinigungsanlagen,
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energiever-
wendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien,
- umweltfreundliche Produktionsanlagen.
f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verstärkt die ERP-Darlehen
im Verhältnis 1: 3 mit Marktmitteln.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. €
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förde-
rung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenom-
mener und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der beste-
henden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßga-
b d d ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzie-
e, dass das
rungskosten trägt. Diese Kosten aus zurückliegenden Förderzusagen
und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der
ERP-Wirtschaftsförderung sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuwei-
sen.
Zu Tit. 862 02
Der Ansatz dient der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds
mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von
haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen
(ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2006 rd. 145 Mio. €, davon sind
ausgezahlt 32,5 Mio. €.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 02
dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram
Von -
me, und zwar
- 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
wird
ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-
gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in
den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
,
- 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben
für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in
Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen ameri-
kanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird,
sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen
Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu
machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwal-
tungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-
atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen
mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den
Jahren 2009 bis 2012, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskos-
ten u. Ä. geleistet werden.


Kap. 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2008
1.000 €
123
 Sonstige Ausgaben  
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen 750
575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 -
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 10.000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01
 
Gesamtausgaben11.800
Abschluss 
Sächliche Ausgaben 1.800
Zinskosten -
Ausgaben für Investitionen 10.000
Gesamtausgaben11.800


Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
4
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu
gehört die ERP-Broschüre (auch als Internetfassung), in der über
Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.
Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im
Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz ent-
stehen.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program-
men sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work-
shops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick-
lung der ERP-Programme gewonnen werden können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der KfW gemäß ERP-Wirt-
schaftsplan 2008 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht
aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die
Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen
und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen
aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förder-
instituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen
übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem
Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten ge-
zahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der
KfW aufgenommen wurden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-
ber 2006.265 Mio. €.


Kap. 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2008
1.000 €
123
 Einnahmen 
119 99-680 Vermischte Einnahmen -
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen -
162 01-691 Erträge aus Vermögen 310.400
182 01-691 Tilgung von Darlehen 1.710
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 35.000
231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
15.890
 Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben für den Bun-
desanteil des ERP-Innovationsprogramms bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01
 
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen -
 Gesamteinnahmen363.000
 Abschluss 
 Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen
-
363.000
 Gesamteinnahmen363.000


Einnahmen
Erläuterungen
4
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen
vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Erträge aus dem ERP-Sondervermögen:
a) Vergütung KfW-Förderrücklage 223.000 T€
b) Verzinsung Nachrangkapital 87.000 T€
c) Landesbank Berlin 400 T€
d) Sonstige -
 310.400 T€
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin 1.710 T€
Zu Tit. 129 01
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit.
862 02 (Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds).
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01
(Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer pri-
vater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirt-
schaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten
Zinszuschüssen in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt
dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei
diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kre-
dite beschafft werden.


Abschluss
Kap. Bezeichnung Einnahmen
1.000 €
Ausgaben
1.000 €
davon entfallen auf
sächliche
Ausgaben
1.000 €
Zinskosten
1.000 €
Zuweisungen
und
Zuschüsse
1.000 €
Investitionen
1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
345.400 363.000 1.800 -6.200 355.000
2 Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
17.600      
363.000 363.000 1.800 -6.200 355.000


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Kapitel, Titel (Titelgr.)
sowie
Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2008
a) Bis einschl.
31.12.2006
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab 2006
b) VE 2007
c) VE 2008
davon fällig
2008200920102011 ff.
in Mio. €
1 234567
Kap. 1
892 01 Mittelständische Unternehmen,
Umweltschutz und Energieeinsparung,
Exportfinanzierung
30 a) 32,2509,3903,7403,61015,510
b) 48,0006,5006,5006,30028,700
c) 330-4545240
683 01 Förderkosten 280 a) -----
b) -----
c) 1020-240200580
682 02 Kooperationsprojekte 35 a) -----
b) -----
c) 100-252550
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung Informationsreisen
2,6 a) 1,5601,560---
b) 2,6001,0401,560--
c) -----
681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen
des Deutschen Programms
für transatlantische Begegnung
3,6 a) 2,3001,3001,000--
b) 5,1001,5001,3001,3001,000
c) 5,100-1,5001,3002,300
Summe a) 36,11012,2504,7403,61015,510
b) 55,7009,0409,3607,60029,700
c) 1455,100-311,500271,300872,300
1546,91021,290325,600282,510917,510


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand 31. Dezember 2006

1.
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Aktiva:

  Stand
am 31. 12.2006
Stand
am 31. 12.2005
A.Bankguthaben 8.436.671.621 9.831.597.884
B.Darlehensforderungen 17.156.331.379 16.369.573.378
C.Sonstige Forderungen   
 1. Zins- und Provisionsforderungen 80.227.308 80.029.537
 2. Tilgungsforderungen 81.422.407 85.892.106
 3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV 757.453.240 702.581.616
D.Beteiligungen  
 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.088.053.908 1.088.053.908
 2. Gesonderte Kapitalrücklage 712.769.729 667.196.667
  28.312.929.592 28.824.925.096


Passiva:

Stand
am 31. 12.2006
Stand
am 31. 12.2005
A. Verbindlichkeiten 14.357.106.907 15.066.140.412
B. Rückstellungen 1.000.000.000 1.010.000.000
- BTU-Programm 175.000.000   
- EKH-Programm 120.000.000   
- ERP-Rücklage 350.000.000   
- ERP-Innovationsprogramm 85.000.000   
- ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen 270.000.000   
C. Vermögen 12.955.822.685 12.748.784.684
28.312.929.592 28.824.925.096
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 265.000.000 € 242.000.000 €


2.
Ausfälle im Haushaltsjahr 2006

Darlehen 2.252.223 €
Zinsen  
Gewährleistungen -
 2.252.223 €