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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 - ERP-WPG 2008 k.a.Abk.)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2971 (Nr. 66)
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2008; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 29. Juni 2007 *) (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
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- 363.000.000
- Euro
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- *)
- Anm. d. Red.: richtig wäre "vom 26. Juni 2007"
§ 2
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 540 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6
§ 7
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Anlage Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitions- und Exportfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006
Kap. 1 | ||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2008 1.000 |
1 | 2 | 3 |
Ausgaben | ||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt Verpflichtungsermächtigung 330.000 T davon fällig: Jahr 2009 bis zu 45.000 T Jahr 2010 bis zu 45.000 T Jahr 2011 bis zu 45.000 T in künftigen Haushaltsjahren 195.000 T Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 Mio. der Einsparungen bei Titel 683 01 geleistet werden. Ausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 231 01. | 30.000 |
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2007 sowie Kosten der Zwischenfinan- zierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten und sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung Zahlungsverpflichtungen 1.020.000 T davon fällig: Jahr 2009 bis zu 240.000 T Jahr 2010 bis zu 200.000 T Jahr 2011 bis zu 160.000 T in künftigen Haushaltsjahren 420.000 T Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 Mio. der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. Für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnah- men bei folgendem Titel geleistet werden: 231 01. | 280.000 |
862 02-330 | Finanzierungen von Kooperationsprojekten mit europäischen Institutionen zur Bereitstellung von haftendem Eigenkapital von mittelständischen Unternehmen in Deutschland Verpflichtungsermächtigung 100.000 T fällig im Jahr 2009 bis zu 25.000 T fällig im Jahr 2010 bis zu 25.000 T fällig im Jahr 2011 bis zu 25.000 T in künftigen Haushaltsjahren 25.000 T | 35.000 |
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förde- rung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multi- plikatoren nach Deutschland Haushaltsvermerk: Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03 | 2.600 |
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung Verpflichtungsermächtigung 5.100 T davon fällig: Jahr 2009 bis zu 1.500 T Jahr 2010 bis zu 1.300 T Jahr 2011 bis zu 1.300 T Jahr 2012 bis zu 1.000 T Haushaltsvermerk: Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02 | 3.600 |
Gesamtausgaben | 351.200 | |
Abschluss | ||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.200 | |
Ausgaben für Investitionen | 345.000 | |
Gesamtausgaben | 351.200 |
Investitions- und Exportfinanzierung | |
Erläuterungen | |
4 | |
Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel- ständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP- Wirtschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderver- fahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungs- zwecke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 450 Mio. b) Existenzgründungen und Wachstums- finanzierungen 650 Mio. c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie - privater Refinanzierung Kapital beteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds 280 Mio. d) Innovationen 1.000 Mio. e) Umwelt/Energieeinsparung 1.450 Mio. f) Exportfinanzierung 170 Mio. Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Komplexen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen- da 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zins- verbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur". b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi- scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz. Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinan- ziert werden. c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften- dem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der Kre- ditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger freier Berufe. d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwick- lung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Umweltschutz/Energieeinsparung - Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, - Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, - Bau von Abwasserreinigungsanlagen, - Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energiever- wendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien, - umweltfreundliche Produktionsanlagen. f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1: 3 mit Marktmitteln. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten u. Ä. geleistet werden. | Zu Tit. 683 01 Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förde- rung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenom- mener und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der beste- henden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßga- b d d ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzie- e, dass das rungskosten trägt. Diese Kosten aus zurückliegenden Förderzusagen und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuwei- sen. Zu Tit. 862 02 Der Ansatz dient der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2006 rd. 145 Mio. , davon sind ausgezahlt 32,5 Mio. . Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 681 02 dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram Von - me, und zwar - 1,040 Mio. auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland wird ermöglicht wird, - 0,830 Mio. auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun- gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, , - 0,210 Mio. zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar- ship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. Bis zu 0,520 Mio. des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen ameri- kanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwal- tungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans- atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför- dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. veranschlagt, fällig in den Jahren 2009 bis 2012, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön- nen. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskos- ten u. Ä. geleistet werden. |
Kap. 2 | ||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2008 1.000 |
1 | 2 | 3 |
Sonstige Ausgaben | ||
531 01-013 | Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen | 750 |
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 | - |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 10.000 |
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01 | ||
Gesamtausgaben | 11.800 | |
Abschluss | ||
Sächliche Ausgaben | 1.800 | |
Zinskosten | - | |
Ausgaben für Investitionen | 10.000 | |
Gesamtausgaben | 11.800 |
Sonstige Ausgaben |
Erläuterungen |
4 |
Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehört die ERP-Broschüre (auch als Internetfassung), in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz ent- stehen. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program- men sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work- shops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick- lung der ERP-Programme gewonnen werden können. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der KfW gemäß ERP-Wirt- schaftsplan 2008 aufgenommenen Mittel vorgesehen. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förder- instituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten ge- zahlt werden. Zu Tit. 595 01 Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der KfW aufgenommen wurden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürg- schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem- ber 2006.265 Mio. . |
Kap. 3 | ||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2008 1.000 |
1 | 2 | 3 |
Einnahmen | ||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | - |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | - |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 310.400 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 1.710 |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 35.000 |
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 15.890 |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben für den Bun- desanteil des ERP-Innovationsprogramms bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01 | ||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen | - |
Gesamteinnahmen | 363.000 | |
Abschluss | ||
Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen | - 363.000 | |
Gesamteinnahmen | 363.000 |
Einnahmen | |
Erläuterungen | |
4 | |
Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Erträge aus dem ERP-Sondervermögen: | |
a) Vergütung KfW-Förderrücklage | 223.000 T |
b) Verzinsung Nachrangkapital | 87.000 T |
c) Landesbank Berlin | 400 T |
d) Sonstige | - |
310.400 T | |
Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Landesbank Berlin 1.710 T Zu Tit. 129 01 Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02 (Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds). Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer pri- vater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirt- schaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kre- dite beschafft werden. |
Abschluss | |||||||
Kap. | Bezeichnung | Einnahmen 1.000 | Ausgaben 1.000 | davon entfallen auf | |||
sächliche Ausgaben 1.000 | Zinskosten 1.000 | Zuweisungen und Zuschüsse 1.000 | Investitionen 1.000 | ||||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 345.400 | 363.000 | 1.800 | - | 6.200 | 355.000 |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 17.600 | |||||
363.000 | 363.000 | 1.800 | - | 6.200 | 355.000 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2008 | a) Bis einschl. 31.12.2006 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2006 b) VE 2007 c) VE 2008 | davon fällig | ||||
2008 | 2009 | 2010 | 2011 ff. | ||||
in Mio. | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |
Kap. 1 | |||||||
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Umweltschutz und Energieeinsparung, Exportfinanzierung | 30 | a) 32,250 | 9,390 | 3,740 | 3,610 | 15,510 |
b) 48,000 | 6,500 | 6,500 | 6,300 | 28,700 | |||
c) 330 | - | 45 | 45 | 240 | |||
683 01 | Förderkosten | 280 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 1020 | - | 240 | 200 | 580 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 35 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 100 | - | 25 | 25 | 50 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisen | 2,6 | a) 1,560 | 1,560 | - | - | - |
b) 2,600 | 1,040 | 1,560 | - | - | |||
c) - | - | - | - | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) 2,300 | 1,300 | 1,000 | - | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 2,300 | |||
Summe | a) 36,110 | 12,250 | 4,740 | 3,610 | 15,510 | ||
b) 55,700 | 9,040 | 9,360 | 7,600 | 29,700 | |||
c) 1455,100 | - | 311,500 | 271,300 | 872,300 | |||
1546,910 | 21,290 | 325,600 | 282,510 | 917,510 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand 31. Dezember 2006
- 1.
- Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Stand am 31. 12.2006 | Stand am 31. 12.2005 | ||
A. | Bankguthaben | 8.436.671.621 | 9.831.597.884 |
B. | Darlehensforderungen | 17.156.331.379 | 16.369.573.378 |
C. | Sonstige Forderungen | ||
1. Zins- und Provisionsforderungen | 80.227.308 | 80.029.537 | |
2. Tilgungsforderungen | 81.422.407 | 85.892.106 | |
3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV | 757.453.240 | 702.581.616 | |
D. | Beteiligungen | ||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.088.053.908 | 1.088.053.908 | |
2. Gesonderte Kapitalrücklage | 712.769.729 | 667.196.667 | |
28.312.929.592 | 28.824.925.096 |
Passiva:
Stand am 31. 12.2006 | Stand am 31. 12.2005 | ||
A. Verbindlichkeiten | 14.357.106.907 | 15.066.140.412 | |
B. Rückstellungen | 1.000.000.000 | 1.010.000.000 | |
- BTU-Programm | 175.000.000 | ||
- EKH-Programm | 120.000.000 | ||
- ERP-Rücklage | 350.000.000 | ||
- ERP-Innovationsprogramm | 85.000.000 | ||
- ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen | 270.000.000 | ||
C. Vermögen | 12.955.822.685 | 12.748.784.684 | |
28.312.929.592 | 28.824.925.096 | ||
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 265.000.000 | 242.000.000 |
- 2.
- Ausfälle im Haushaltsjahr 2006
Darlehen | 2.252.223 |
Zinsen | |
Gewährleistungen | - |
2.252.223 |
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