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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2016 aufgehoben

§ 1 - Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung (BERV)

§ 1 Art des Registers



Die für die medizinische Dokumentation und Information zuständige Bundesbehörde (Registerbehörde) errichtet und betreibt das Register nach § 9 Abs. 2 Satz 1 des Transfusionsgesetzes in Form einer Datenbank.

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