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§ 1 - Steinkohlefinanzierungsgesetz (SteinkohleFG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3086 (Nr. 68); zuletzt geändert durch Artikel 306 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 28.12.2007; FNA: 750-20 Bergbau
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§ 1 Zweck



(1) Die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland wird zum Ende des Jahres 2018 beendet.

(2) Dieses Gesetz dient der Finanzierung

a)
des Absatzes deutscher Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess bis zum Jahr 2018,

b)
der Aufwendungen der Bergbauunternehmen infolge dauerhafter Stilllegungen,

c)
der ab dem Zeitpunkt der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen der Bergbauunternehmen und

d)
des sozialverträglichen Anpassungsprozesses für ältere Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenbergbaus.

(3) Ansprüche auf Zuschusszahlungen werden durch dieses Gesetz nicht begründet.



 
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Frühere Fassungen von § 1 Steinkohlefinanzierungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.07.2011Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
vom 11.07.2011 BGBl. I S. 1344

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Steinkohlefinanzierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SteinkohleFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SteinkohleFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1344
Artikel 1 SteinkohleFGÄndG Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
... vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3086) wird wie folgt geändert: § 1 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 wird aufgehoben. 2. Absatz 3 wird ...