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Artikel 4 - Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)

Artikel 4 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2007 UmwStG 2006 § 10, § 18, § 27

Das Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst:

„(weggefallen) § 10".

2.
§ 10 wird aufgehoben.

3.
§ 18 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer, auch soweit er auf das Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war."

4.
Dem § 27 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

„(5) § 10 ist letztmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag vor dem 1. Januar 2007 liegt. § 10 ist abweichend von Satz 1 weiter anzuwenden in den Fällen, in denen ein Antrag nach § 34 Abs. 16 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) gestellt wurde.

(6) § 18 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ist erstmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit der Umwandlung maßgebende öffentliche Register nach dem 31. Dezember 2007 erfolgt ist."



 

Zitierungen von Artikel 4 JStG 2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 JStG 2008 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2008 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Umwandlungssteuergesetz
Artikel 6 G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2791; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 27 UmwStG 2006 Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... 2007 (BGBl. I S. 3150) gestellt wurde. (7) § 18 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150 ) ist erstmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 6 JStG 2009 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
... vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150), wird wie folgt geändert: 1. ... ersetzt. 6. § 27 wird wie folgt geändert: a) Die durch Artikel 4 Nr. 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) angefügten Absätze 5 und 6 ...