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Zitierungen von § 2 Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KAE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KAE
... des Krieges folgenden Rechnungs-(Geschäfts-)Jahres weitererheben, soweit sie die in § 2 Abs. 1 bestimmten Sätze für Gemeinden mit 25.000 und weniger Einwohnern nicht ...
§ 5 KAE
... Konzessionsabgaben, deren Forterhebung nach den §§ 2 oder 3 zulässig ist, dürfen nur insoweit an die Gemeinde oder den Landkreis ...
§ 9 KAE
... Die Erhebung von Konzessionsabgaben nach Maßgabe der §§ 2 und 3 dieser Anordnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Preisbehörde noch ...
 
Zitat in folgenden Normen

Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE)
A. v. 27.02.1943 RAnz. Nr. 75; zuletzt geändert durch § 9 V. v. 09.01.1992 BGBl. I S. 12 (= "für Strom und Gas außer Kraft")
§ 2 A/KAE
... 1,5 vom Hundert der Roheinnahmen aus Großabnehmerlieferungen nicht überschreiten ( § 2 Abs. 1 Buchstabe a KAE ). Diese Regelung gilt sowohl im Verhältnis zwischen Gemeinde und Versorgungsunternehmen als ...
§ 5 A/KAE
... die nicht zu den allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Tarifpreisen abgegeben werden ( § 2 Abs. 3 KAE ), sind anzusehen a) alle Lieferungen, die ausdrücklich als Lieferungen nach ... der Durchschnittspreis je Kubikmeter, der nicht mit einer Konzessionsabgabe belastet werden darf ( § 2 Abs. 1 Buchstabe a KAE ), auf Antrag eines Vertragsteils durch den Reichskommissar für die Preisbildung festgesetzt, ...