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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VeranstFachWPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VeranstFachWPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 VeranstFachWPrV Bewertung der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene ...
§ 8 VeranstFachWPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen. (4) Für die Bildung einer ... kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist nach Anlage 1 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die ...
Anlage 1 VeranstFachWPrV Anlage 1 (zu den §§ 7 und 8) Bewertungsmaßstab und -schlüssel (vom 17.12.2019)
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
Artikel 8 3. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
... durch das Wort „Ausbildungssituation" ersetzt. 3. In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe „(BGBl. I S. 109)" die Wörter „, die ...
Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 17 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
... (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „durch Artikel 8 der Verordnung ...
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