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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.06.2008 aufgehoben
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnO k.a.Abk.)
A. v. 07.11.2005 BGBl. I S. 3196; aufgehoben durch A. v. 27.05.2008 BGBl. I S. 990
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 2030-11-48-4 Beamte
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Geltung ab 01.01.2006; FNA: 2030-11-48-4 Beamte
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I.
I. hat 1 frühere Fassung
Aufgrund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeswertpapierverwaltung,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
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- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
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- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und
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- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter
Text in der Fassung der I. Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung A. v. 31. Januar 2008 BGBl. I S. 155 m.W.v. 15. Februar 2008
II.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 3. Juli 1997 (BGBl. I S. 1820) außer Kraft.
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