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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.08.2009 aufgehoben
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnO k.a.Abk.)
A. v. 27.05.2008 BGBl. I S. 990 (Nr. 22); aufgehoben durch II. A. v. 12.08.2009 BGBl. I S. 2863
Geltung ab 10.06.2008; FNA: 2030-11-48-8 Beamte
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Geltung ab 10.06.2008; FNA: 2030-11-48-8 Beamte
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I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
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- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
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- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,
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- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter und
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- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Zollfahndungsämter
II.
II. ändert mWv. 10. Juni 2008 BFVwErnuEntlAnO
Diese Anordnung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 7. November 2005 (BGBl. I S. 3196), geändert durch die Anordnung vom 31. Januar 2008 (BGBl. I S. 155), außer Kraft.
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