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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnO k.a.Abk.)

A. v. 12.08.2009 BGBl. I S. 2863 (Nr. 54); aufgehoben durch II. A. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2486
Geltung ab 20.08.2009; FNA: 2030-11-48-11 Beamte
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I.



Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

a)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,

-
der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,

b)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

-
den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,

-
den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und

-
den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter

jeweils für ihren Geschäftsbereich.


II.


II. ändert mWv. 20. August 2009 BFVwErnuEntlAnO

Diese Anordnung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 27. Mai 2008 (BGBl. I S. 990) außer Kraft.